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Weitere Infos zur Vorfälligkeitsentschädigung und Immobilienfinanzierung:
Für seit dem 21.03.2016 geschlossene Darlehensverträge gilt, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht verlangen darf, wenn die Angaben im Darlehensvertrag über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind (§ 502 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
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Immobilienfinanzierung - häufige Fragen und Antworten
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