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Auf zum Wasen - so vermeiden Sie böse Überraschungen beim Festzeltbesuch

Stand:
Am 26. September startet das Cannstatter Volksfest in Stuttgart. Jedes Jahr strömen Millionen von Menschen auf das Wasen-Gelände und in die Festzelte. Und jedes Jahr erreichen uns Beschwerden zum Festzeltbesuch.
Hüpfende Füße und Beine von drei jungen Frauen im Dirndl
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Reservierungen für Plätze im Festzelt sind jeweils auf den Internetseiten der Festzeltbetreiber möglich. Die Reservierungsbedingungen und -informationen können nur für das jeweilige Festzelt eingesehen werden und sind für Verbraucher:innen nicht überall einfach nachzuvollziehen. Daher haben wir uns die Angebote der Festzeltbetreiber im Vorfeld genauer angesehen. Vor allem war uns wichtig zu prüfen, ob alle wichtigen Informationen für Verbraucher:innen vorhanden und gut auffindbar sind und die rechtlichen Regelungen eingehalten werden. Vor einigen Jahren hatten wir mehrere Festzeltbetreiber erfolgreich abgemahnt, weil sie vor Ort ein zusätzliches Bedienungsgeld verlangt hatten,
ohne bei der Reservierung darüber zu informieren. Im Folgejahr war die Information dann entweder abrufbar oder es wurde kein zusätzliches Bedienungsgeld verlangt.

Für 2025 haben wir auch die Reservierungsbedingungen wie Mindestverzehr, erforderliche Personenanzahl und zusätzliche Gebühren der einzelnen Festzelte miteinander verglichen.

Hohe Preisspannen je nach Festzelt, Zeltbereich und Besuchszeit

Das Ergebnis: Wer kein bestimmtes Lieblingszelt hat, sondern nach dem günstigsten Angebot sucht, braucht Zeit und gute Nerven. Die Angebote unterscheiden sich nicht nur von Zelt zu Zelt, sondern auch nach Wochentag, Uhrzeit und Zeltbereich. Meist ist eine Reservierung erst ab fünf Personen möglich, teilweise müssen ganze Tische für zehn, zwölf oder auch 16 Personen gebucht werden. Die Preisspanne für Mindestverzehr und Einlassband pro Person
ist riesig und reicht von insgesamt 16,50 Euro an Angebotstagen bis 156,20 Euro am Wochenende in der Loge.

Gegenwert für Mindestverzehr nicht immer klar

Bei Redaktionsschluss Ende Mai war bei keinem Zelt eine gültige Speisekarte mit Preisen abrufbar. Vereinzelt gab es nur Informationen zum Bier- oder Hähnchenpreis oder veraltete Speisekarten vom Frühlingsfest oder aus dem Jahr 2024. Somit war bei Reservierungen nicht klar, was für die vorab bezahlten Verzehrgutscheine genau gegessen und getrunken werden kann.

Überhöhte Versand- und Bearbeitungsgebühren

Für den Versand von Einlassbändern und Verzehrgutscheinen berechnen die Festzeltbetreiber zwischen zehn und 18 Euro pro Reservierung. Zwei Festzelte bieten auch eine kostenlose Abholung an. Bei drei Festzelten kommt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro dazu, ein Festzelt verlangt dafür nochmals fünf Euro. Aus unserer Sicht dürften die Versandkosten nicht höher sein als der Standardpreis für ein versichertes Paket per Post. Die Bearbeitung der Reservierungen liegt im Interesse der Unternehmen und dürfte nicht als Extrakosten in Rechnung gestellt werden. Daher lassen wir rechtlich prüfen, ob diese Gebühren so verlangt werden dürfen.

Nicht eingelöste Verzehrgutscheine verfallen

Alle Festzeltbetreiber geben an, dass die Verzehrgutscheine nur für den Tag der Reservierung gültig sind. Nicht eingelöste Verzehrgutscheine und Restbeträge verfallen ausnahmslos. Ob das erlaubt ist oder Verbraucher:innen dadurch unangemessen benachteiligt werden, lassen wir ebenfalls rechtlich prüfen.

Unser Fazit

Wem es nicht nur auf die Festzeltgaudi ankommt, sondern auch auf ein passendes Preis-Leistungsverhältnis, hat es schwer. Damit der Festzeltbesuch rundum zum Genuss werden kann, sehen wir noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei den Informationen im Vorfeld zur Reservierung. Einige Reservierungsbedingungen verstoßen aus unserer Sicht gegen Verbraucherschutzvorschriften, Abmahnverfahren laufen.

 


Dieser Text ist in der Verbraucherzeitung 03/2025 erschienen

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Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.