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Eiweißpulver

Stand:
Heike Silber, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, spricht mit Niklaas Haskamp über Eiweißpulver und erklärt, warum wir im Freizeitsportbereich gut auf solche Produkte verzichten können.
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Eiweißprodukte wie Proteinshakes und -pulver sind allgegenwärtig. Aber brauchen Sportlerinnen und Sportler diese Produkte wirklich, um ihren Eiweißbedarf zu decken? Unsere Ernährungsexpertin Heike Silber spricht mit Niklaas Haskamp darüber, warum wir im Freizeitsportbereich gut auf solche Produkte verzichten können.

Wer regelmäßig Sport treibt, hat noch nicht unbedingt einen erhöhten Eiweißbedarf. Auch bei gezieltem Muskelaufbau erhöht sich der Eiweißbedarf nur geringfügig. Heike Silber erklärt, wie man den persönlichen Eiweißbedarf errechnet und mit einem Ernährungstagebuch herausfindet, wie viel Eiweiß man über die Ernährung aufnimmt und ob ein Mangel besteht. Welche Lebensmittel enthalten viel Eiweiß? Was bedeutet biologische Wertigkeit? Wann sollte ich Eiweiß zu mir nehmen, um das Training optimal zu unterstützen? Und was passiert, wenn ich zu viel Eiweiß aufnehme? Außerdem geht es um Werbeversprechen auf Eiweißprodukten und die Frage, warum sie so boomen, obwohl man gut ohne sie auskommen kann.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Informationen:

Auf der Webseite der Verbraucherzentrale finden Sie zahlreiche Informationen rund um Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel im Sport:

Aminosäuren für Freizeitsportler - besser als ein kleines Steak?

Nahrungsergänzungsmittel für Sportler - Mit Pillen als erster durchs Ziel?

Magnesium beim Sport - Krampf lass nach?

Vitamin B 6 - Wirklich Power für's Gehirn?

Die Tabellen zum Errechnen des Eiweißgehalts von Lebensmitteln stellen wir im Dokument "Eiweißpulver - Mein Tagesspeiseplan" rechts oben als Download für Sie zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie zudem bei der Sporthochschule Köln: Sporternährung


Weitere Angebote:

Online-Seminar "Eiweißpulver": Im kostenlosen Online-Seminar gibt unsere Ernährungsexpertin Heike Silber die wichtigsten Infos rund um Eiweißprodukte für Sport und Muskelaufbau. Berechnen Sie mit uns Ihren persönlichen Eiweißbedarf und bringen Sie auch Ihre eigenen Fragen mit! Melden Sie sich gleich an: den nächsten Termin finden Sie hier.

Die Verbraucherzentrale führt Workshops für Schulklassen durch: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/lebensmittel/fitness-to-go-eiweissshakes-und-riegel-20663
Sie können uns unter dem E-Mailadresse ernaehrung@vz-bw.de auch für Vorträge oder Online-Seminare zu diesem Thema anfragen.

Sind Ihnen auch fragwürdige Werbeversprechen von Produkten aufgefallen oder haben Sie Fragen zum Thema? Gerne können Sie uns Ihre Meldungen und Fragen direkt an ernaehrung@vz-bw.de schicken.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Podcast haben, schreiben Sie uns an online@vz-bw.de - wir sind gespannt auf Ihr Feedback!

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
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HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

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Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.