Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Verbrauchertäuschung: Urteil gegen flatexDEGIRO bestätigt

Pressemitteilung vom
Die flatexDEGIRO Bank wies den berechtigten Anspruch eines Kunden auf Erstattung gezahlter Negativzinsen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ab.
Schmuckbild

Nach dem Landgericht gab auch das Oberlandesgericht Frankfurt der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht (OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juni 2023, Az. 6 U 107/22, nicht rechtskräftig). Die Verbraucherzentrale stellt einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Kund:innen bezahlte Negativzinsen zurückverlangen können, wenn keine wirksame Vereinbarung darüber geschlossen wurde.

Off

Nach dem Grundsatzurteil des BGH zur Zustimmungsfiktion (Az. BGH XI ZR 26/20) forderte ein Kunde der flatexDEGIRO Bank AG Verwahrentgelte in Höhe von rund 400 Euro sowie Depotgebühren von rund 50 Euro von seiner Bank zurück. Zwar erstattete die Bank die Depotgebühren samt Zinsen, die Rückzahlung der Verwahrentgelte lehnte sie allerdings ab. Die Begründung: Die Berechnung des negativen Guthabenzinses habe die Bank mit dem Kunden im März 2017 individuell vereinbart. Tatsächlich aber hatte sie ihren Kunden damals nur über die Einführung von Negativzinsen auf dem Guthaben informiert und behauptet, wenn der Kunde das Guthaben auf seinem Konto beließe, würde er damit der Einführung der Negativzinsen zustimmen.

Gegen diese falsche Behauptung, dass mit dem Verbleib eines Habensaldos eine Vereinbarung getroffen worden sei, war die Verbraucherzentrale im vergangenen Jahr gerichtlich vorgegangen und hatte vor dem Landgericht Frankfurt Recht bekommen. Nachdem die Bank Revision eingelegt hatte, bestätigte nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil.

Rechte der Betroffenen und Musterbrief

„Somit gilt weiterhin: Die Bank durfte weder Schweigen noch das Belassen eines Guthabensaldos als Zustimmung werten“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Durch die objektiv falsche Angabe, es sei eine individuelle Vereinbarung getroffen worden, habe die Bank den Verbraucher über seine Rechte getäuscht.

Kund:innen der flatexDEGIRO Bank, die ebenfalls Negativzinsen gezahlt haben, können nun ihre Rechte auf Erstattung prüfen. Wenn Negativzinsen wie im verhandelten Fall nicht individuell vereinbart wurden, können sie diese zurückverlangen. Eine Zustimmung wurde jedenfalls durch Belassen eines Habensaldos nicht erteilt.

Die Verbraucherzentrale stellt Betroffenen dazu einen Musterbrief zur Verfügung, den auch Verbraucher:innen nutzen können, die ihr Konto bereits gekündigt haben. Die Erstattungsansprüche sämtlicher bezahlter Negativzinsen seit erstmaliger Kontobelastung sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht verjährt. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht zu laufen, bevor Verbraucher:innen Kenntnis über ihre Ansprüche hätten haben können. Eine Kenntnis kann aber frühestens mit Veröffentlichung der BGH Entscheidung am 27.04.2021 angenommen werden. Damit verjähren Ansprüche frühestens mit Ablauf des 31.12.2024.

Sollte die Bank nicht sämtliche Erstattungsansprüche erfüllen, können Betroffene sich bei der BaFin beschweren. Die Verbraucherzentrale unterstützt ferner im Einzelfall im Rahmen ihrer Beratung mit rechtlicher Argumentation.

Hintergrund: BGH Urteil zur Zustimmungsfiktion

Nach Urteil des Bundesgerichtshofs (27.04.2021, BGH XI ZR 26/20) dürfen Banken Entgelterhöhungen nicht einseitig beschließen oder über Allgemeine Geschäftsbedingungen einführen. Kund:innen haben seitdem einen Anspruch auf Rückerstattung zu Unrecht erhobener Entgelte (Informationen dazu hier).

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.