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Ärger im Urlaub gehabt? Jetzt Ansprüche prüfen – schnell, kostenlos, online!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erweitert Online-Tool für Urlauber-Rechte
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Die Sommerferien sind überall in Deutschland vorbei – doch nicht alle Urlauber:innen sind nur mit schönen Erinnerungen zurückgekehrt. Gesperrte Pools, ausgefallene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung haben so manchen Urlaubsspaß getrübt. Reisende müssen  das aber nicht hinnehmen: Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen. Mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lassen sich diese Forderungen einfach und unkompliziert geltend machen.

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Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauber:innen in wenigen Schritten prüfen, ob sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Forderungen direkt und verbindlich geltend gemacht werden können. Seit dem jüngsten Update können nun auch Ansprüche nach der Rückkehr von einer Reise geprüft werden. Zuvor war nur eine Prüfung vor der Abreise möglich.

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher melden berechtigte Ansprüche nicht an, weil sie den Aufwand oder die Unsicherheit scheuen. Der Pauschalreise-Check macht es einfach, schnell und rechtssicher zu handeln“, erklärt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Angebot ist kostenlos und jederzeit online unter www.vz-bw.de/pauschalreisecheck verfügbar. Auch wenn der Pauschalreisecheck den Ärger im Urlaub nicht ungeschehen macht, können Verbraucher:innen mit ihm schnell und einfach klären, ob sie zumindest einen Teil Ihrer Kosten erstattet bekommen können.

Der Pauschalreisecheck wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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