Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Ärger im Urlaub gehabt? Jetzt Ansprüche prüfen – schnell, kostenlos, online!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erweitert Online-Tool für Urlauber-Rechte
Schmuckbild

Die Sommerferien sind überall in Deutschland vorbei – doch nicht alle Urlauber:innen sind nur mit schönen Erinnerungen zurückgekehrt. Gesperrte Pools, ausgefallene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung haben so manchen Urlaubsspaß getrübt. Reisende müssen  das aber nicht hinnehmen: Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen. Mit dem Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen lassen sich diese Forderungen einfach und unkompliziert geltend machen.

Off

Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauber:innen in wenigen Schritten prüfen, ob sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Forderungen direkt und verbindlich geltend gemacht werden können. Seit dem jüngsten Update können nun auch Ansprüche nach der Rückkehr von einer Reise geprüft werden. Zuvor war nur eine Prüfung vor der Abreise möglich.

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher melden berechtigte Ansprüche nicht an, weil sie den Aufwand oder die Unsicherheit scheuen. Der Pauschalreise-Check macht es einfach, schnell und rechtssicher zu handeln“, erklärt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Angebot ist kostenlos und jederzeit online unter www.vz-bw.de/pauschalreisecheck verfügbar. Auch wenn der Pauschalreisecheck den Ärger im Urlaub nicht ungeschehen macht, können Verbraucher:innen mit ihm schnell und einfach klären, ob sie zumindest einen Teil Ihrer Kosten erstattet bekommen können.

Der Pauschalreisecheck wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Förderlogo des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt