Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 10. Juni um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Erfolg gegen Lidl: Preisangaben für alle

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen unzureichende Preisangaben bei Lidl vor
Schmuckbild

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat erfolgreich gegen Lidl geklagt. Der Vorwurf: In einem Werbeprospekt wurde der Preis eines Produkts ausschließlich für Nutzer:innen der Lidl Plus-App deutlich angegeben – der reguläre Preis für alle anderen war nicht erkennbar und auch ein Grundpreis für alle war nicht angegeben. Dagegen reichte die Verbraucherzentrale Klage ein – mit Erfolg: Lidl muss künftig in allen Prospekten Gesamtpreis und Grundpreis für alle Verbraucher:innen angeben. 

Off

Im Zentrum des Falls standen „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“, die Lidl für 5,50 Euro bewarb – allerdings nur für Nutzer:innen der firmeneigenen Rabatt-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro stand zusätzlich darüber. Unklar blieb, welcher Preis für Kund:innen ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.

Ein Verbraucher beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale, nachdem er im Vertrauen auf den beworbenen Preis die Ware gekauft hatte – und an der Kasse mehr zahlen musste. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App“, sagt Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht. „Der durchgestrichene Preis ohne Erklärung sorgt nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Lidl missachtet mit solcher Werbung die Informationsverpflichtungen der Preisangabenverordnung.“

Lidl zunächst uneinsichtig

Die Verbraucherzentrale mahnte Lidl wegen der falschen Preisangabe ab, jedoch zeigte sich Lidl uneinsichtig und gab keine Unterlassungserklärung ab. In Folge erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Noch vor der mündlichen Verhandlung einigte man sich auf einen Vergleich: Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucher:innen gilt – und nicht ausschließlich den Preis für App-Nutzer:innen.

Ärger rund um Apps und Preisangaben

Die Verbraucherzentrale verzeichnet in den letzten Jahren zunehmend Beschwerden und Anfragen rund um Rabatte, Preisangaben und Rabatt-Apps. Erst kürzlich ging sie erfolgreich gegen andere Rabattwerbungen von Lidl im Zusammenhang mit der unverbindlichen Preisempfehlung und undurchsichtigen Vergleichspreisen vor. Gegen die Rewe-App, bei der ein Rabatt in Form eines „Bonus“ gewährt wird, den man bei einem späteren Einkauf einlösen kann, läuft ebenfalls eine Klage, weil der Gesamtpreis für die Ware gegenüber den App-Nutzer:innen nicht angegeben wurde.  

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.