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Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Das Wichtigste in Kürze

  1. Wenn Sie wirksam zum Klageregister angemeldet sind, hat das Gericht Ihnen den Vergleich zugeschickt.
  2. Sie konnten sich entscheiden, ob Sie mitmachen möchten oder nicht.
  3. Das Gericht hat beschlossen, dass der Vergleich wirksam ist. Wenn Sie nicht aus dem Vergleich ausgetreten sind, können Sie ab dem 29. Juli 2025 Zahlungen von der Stadtsparkasse München erhalten.
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Darum ging es in dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München

Die Stadtsparkasse München hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat 2021 mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München erhoben. Anfang 2025 haben sich vzbv und Sparkasse auf einen Vergleich zugunsten der im Klageregister angemeldeten Verbraucher:innen geeinigt. Das Verfahren wäre ohne Einigung vermutlich vor den Bundesgerichtshof gegangen. Durch den Vergleich werden die damit verbundenen Verzögerungen vermieden und pauschalierte Zinsnachzahlungen ermöglicht.

Was bedeutet der Vergleich für Verbraucher:innen?

Das Verfahren gegen die Stadtsparkasse München wäre ohne Vergleich vermutlich vor den Bundesgerichtshof gegangen. Durch die Einigung können wir die damit verbundenen Verzögerungen vermeiden und pauschalierte Zinsnachzahlungen ermöglichen. Der Vergleich bietet Verbraucher:innen einen zügigen und klaren Ausgleich in der Streitsache. Wir haben vereinbart, dass sie ihr Geld in den meisten Fällen sehr unkompliziert erhalten.

Wie funktioniert der Vergleich? 

Das Gericht informiert für die Klage angemeldete Verbraucher:innen schriftlich über den Vergleich. Angeschriebene Kund:innnen der Stadtsparkasse München müssen in der Regel nichts weiter unternehmen. Sie profitieren automatisch vom Vergleich, wenn das Prämiensparkonto noch besteht oder sie ein Girokonto haben. Dann erhalten sie ihre Zinsnachzahlung im Laufe dieses Jahres auf ihr Konto bei der Stadtsparkasse überwiesen. 
Betroffene die kein Prämiensparkonto oder Girokonto haben, müssen in einem Zwischenschritt einen Nachweis erbringen, damit die Zinsnachzahlung zum Prämiensparvertrag ausgezahlt wird. 
Wer nicht am Vergleich teilnehmen und stattdessen beispielsweise auf eigenes Risiko klagen möchte, kann nach Erhalt des gerichtlichen Schreibens eine Austrittserklärung gegenüber dem Gericht abgeben. 


Häufig gestellte Fragen

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Aktuelle Meldung zur Klage

Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Das Gericht erklärt den Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Stadtsparkasse München für wirksam. Damit können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten.

Wer kann mich beraten?

Verbraucherzentrale und Stadtsparkasse helfen bei Fragen:

  • Infotelefon der Verbraucherzentrale Bayern zum Ortstarif: dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.
     
  • Kontakt zur Stadtsparkasse München: kundenzufriedenheit@sskm.de 

Diese beiden Stellen können keine Auskunft zu Prämiensparverträgen mit anderen Sparkassen erteilen.

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