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Preisgarantie bei Stromlieferungsverträgen irreführend

Stand:
Landgericht Tübingen, Urteil vom 24.1.23, 20 O 19/22

Die Werbung für einen Stromlieferungsvertag mit einer Preisgarantie ist irreführend, wenn sich die Anbieterin vorbehält, den Vertrag innerhalb des Garantiezeitraumes wegen gestiegener Beschaffungskosten zu kündigen.
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Die Verbraucherzentrale hat den Anbieter Energie Calw GmbH abgemahnt. Mit der Preisgarantie wird der Verbraucher über die Preiswürdigkeit des Angebotes irregeführt. Eine Preisgarantie, die jederzeit wegen gestiegener Preise gekündigt werden kann ist wertlos. Da eine Unterlassungserklärung außergerichtlich nicht abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Klage erhoben. Das Landgericht Tübingen hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben.

Eine Preisgarantie, die bei den angesprochenen Verbraucher:innen den Eindruck erweckt, während des Garantiezeitraums keine Preiserhöhungen befürchten zu müssen, wird ins Gegenteil verkehrt, wenn der Anbieter während der Preisgarantie aufgrund der Teuerung eine Kündigung ausspricht.
 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Tübingen vom 24.1.2023 (Az. 20 O 19/22)