Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 5. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Preisgarantie bei Stromlieferungsverträgen irreführend

Stand:
Landgericht Tübingen, Urteil vom 24.1.2023, 20 O 19/22

Die Werbung für einen Stromlieferungsvertag mit einer Preisgarantie ist irreführend, wenn sich die Anbieterin vorbehält, den Vertrag innerhalb des Garantiezeitraumes wegen gestiegener Beschaffungskosten zu kündigen.
Off

Die Verbraucherzentrale hat den Anbieter Energie Calw GmbH abgemahnt. Mit der Preisgarantie wird der Verbraucher über die Preiswürdigkeit des Angebotes irregeführt. Eine Preisgarantie, die jederzeit wegen gestiegener Preise gekündigt werden kann ist wertlos. Da eine Unterlassungserklärung außergerichtlich nicht abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Klage erhoben. Das Landgericht Tübingen hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben.

Eine Preisgarantie, die bei den angesprochenen Verbraucher:innen den Eindruck erweckt, während des Garantiezeitraums keine Preiserhöhungen befürchten zu müssen, wird ins Gegenteil verkehrt, wenn der Anbieter während der Preisgarantie aufgrund der Teuerung eine Kündigung ausspricht.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Tübingen vom 24.1.2023 (Az. 20 O 19/22)

Schmuckbild

Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Microsoft Touchscreen

Verbraucherrechte gelten auch für Big-Tech-Unternehmen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Microsoft und Starlink durch
Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Gentechnik - neue Regelungen, weniger Transparenz

Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen.
Schmuckbild

Rentenfaktor gekürzt? Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft aktuell, wie Lebensversicherer ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.12.2025 umsetzen (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hatte darin eine bestimmte Klausel in Riesterverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Klausel nahm der Versicherer einseitige Kürzungen der Rente (Rentenfaktor) vor. Nutzen Sie unseren Klausel-Check und senden Sie uns Ihren Fall zu.
Schmuckbild

Mehr Rente dank Klage der Verbraucherzentrale

Nach BGH-Urteil: Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Verträgen wird rückgängig gemacht