Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Pauschalierte Schadensersatzansprüche eines Mobility-Sharing-Anbieters

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 14.12.2022, 12 O 6239/22

Nicht hinreichend bestimmte und pauschalisierte Ansprüche, ohne Möglichkeit der Schadensabwendung in AGB sind unwirksam.
Off

Die Verbraucherzentrale beanstandete die gegenüber Verbraucher:innen verwendete Allgemeinen Vermietungsbedingungen der Sixt GmbH & Co. Autovermietung GmbH, eines Fahrzeug-Sharing Anbieters. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen legte die Anbieterin sogenannte Service-Gebühren fest, beispielsweise für verspätete Rückgabe des Fahrzeuges oder Verlust des Ladekabels und Weitergabe von Zugangsdaten.  Den Verbraucher:innen wurde aber keine Möglichkeit eingeräumt, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen.

Weil die Sixt GmbH & Co. Autovermietung GmbH nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir am 27.05.2022 Klage beim Landgericht München I eingereicht. Der Anbieter erkannte die geltend gemachten Unterlassungsansprüche vor dem Landgericht München I an.
Ohne mündliche Verhandlung erging am 14.12.2022 unter dem Aktenzeichen 12 O 6239/22 ein Anerkenntnisurteil.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München vom 14.2.2022 (Az. 12 O 6239/22)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen