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Preiserhöhungsankündigung nicht rechtzeitig erfolgt

Stand:
Voxenergie hat sich bei der Ankündigung der Strompreisehöhung nicht an die gesetzlichen Fristen gehalten und den Strompreis trotzdem erhöht.
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Darum geht’s

Der Anbieter hat die Strompreise ohne die fristgemäße Ankündigung erhöht. Zudem wurden Abschlagszahlungen nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch der Verbraucherin berechnet. Und zu guter Letzt wurde die Beendigung des Vertrages durch das Sonderkündigungsrecht später festgesetzt, als das gesetzlich vorgesehen ist, nämlich nicht zum Zeitpunkt der Erhöhung, sondern deutlich danach.

Das haben wir gemacht

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Voxenergie abgemahnt, da es sich um klare Rechtsverstöße gehandelt hat und die Rechtslage eindeutig ist. Da keine Reaktion erfolgte wurde Klage eingereicht. Auch hierauf hat Voxenergie nicht reagiert, so dass durch das Landgericht Berlin II ein Versäumnisurteil, Az. 93 O 91/2024 erlassen wurde. Im Rahmen des Versäumnisurteils wurde der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in allen Punkten Recht gegeben.

Hiergegen hat voxenergie Berufung zum Kammergericht Berlin (Az. 5 U 24/25) eingelegt.  

Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

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