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Preiserhöhungsankündigung nicht rechtzeitig erfolgt - Urteil rechtskräftig

Stand:
Voxenergie hat sich bei der Ankündigung der Strompreisehöhung nicht an die gesetzlichen Fristen gehalten und den Strompreis trotzdem erhöht.
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Der Anbieter hat die Strompreise ohne die fristgemäße Ankündigung erhöht. Zudem wurden Abschlagszahlungen nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch der Verbraucherin berechnet. Und zu guter Letzt wurde die Beendigung des Vertrages durch das Sonderkündigungsrecht später festgesetzt, als das gesetzlich vorgesehen ist, nämlich nicht zum Zeitpunkt der Erhöhung sonder deutlich danach.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Voxenergie abgemahnt, da es sich um klare Rechtsverstöße gehandelt hat und die Rechtslage eindeutig ist. Da keine Reaktion erfolgte wurde Klage eingereicht. Auch hierauf hat Voxenergie nicht reagiert, so dass durch das Landgericht Berlin II ein Versäumnisurteil erlassen wurde. Im Rahmen des Versäumnisurteils wurde der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.


Zum Volltext der Entscheidung

LG Berlin II, Urteil vom 17.05.2024 (93 O 91/23)

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.