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Express-Beratung am Telefon

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Das ist eine kurze Beratung am Telefon.
Mehr Infos finden Sie hier.
Telefon
Off
Mensch am Telefon

So machen wir die Express-Beratung am Telefon

Brauchen Sie nur eine kurze Beratung?
Haben Sie nur wenige Fragen? 
Müssen Sie uns dafür keine Unterlagen schicken,
zum Beispiel Verträge?
Dann ist die Express-Beratung am Telefon das Richtige für Sie.
Tipp:
Die Beratung am Telefon ist nicht in Leichter Sprache.
Die Beratung kostet 1,99 Euro für jede Minute, 
die wir mit Ihnen telefonieren.
Darum müssen Sie Ihr Problem am Telefon
schnell und gut erklären können.
Sonst wird der Anruf sehr teuer.

Telefon

Wo rufen Sie an?

Wir haben verschiedene Telefon-Nummern 
für verschiedene Themen. 
Suchen Sie die Telefon-Nummer aus, 
die zu Ihrem Thema passt.

Computer

Telefon, Internet oder Ihre Rechte als Verbraucher

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-5
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Lebensmittel

Lebensmittel und Ernährung

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-5
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Vertrag

Versicherungen

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-9
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Sparbuch

Private Rente, Banken, Kredite

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-7
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Haus

Bauen, Wohnen und Energie-Verträge

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-6
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Untersuchung beim Arzt

Gesundheit und Pflege

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-8
Zeit: Mittwoch 15 Uhr bis 18 Uhr und 
Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Mensch hat eine Frage

Wissen Sie nicht,
welche Nummer die richtige ist? 

Dann rufen Sie unser Info-Telefon an: 
0711 66 91 10
Der Anruf kostet nichts
wenn Sie eine Festnetz-Flatrate haben.
Ohne Festnetz-Flatrate kostet der Anruf nur sehr wenig.
Es kommt auf Ihren Telefon-Vertrag an.


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to Read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.