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Express-Beratung am Telefon

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Das ist eine kurze Beratung am Telefon.
Mehr Infos finden Sie hier.
Telefon
Off
Mensch am Telefon

So machen wir die Express-Beratung am Telefon

Brauchen Sie nur eine kurze Beratung?
Haben Sie nur wenige Fragen? 
Müssen Sie uns dafür keine Unterlagen schicken,
zum Beispiel Verträge?
Dann ist die Express-Beratung am Telefon das Richtige für Sie.
Tipp:
Die Beratung am Telefon ist nicht in Leichter Sprache.
Die Beratung kostet 1,99 Euro für jede Minute, 
die wir mit Ihnen telefonieren.
Darum müssen Sie Ihr Problem am Telefon
schnell und gut erklären können.
Sonst wird der Anruf sehr teuer.

Telefon

Wo rufen Sie an?

Wir haben verschiedene Telefon-Nummern 
für verschiedene Themen. 
Suchen Sie die Telefon-Nummer aus, 
die zu Ihrem Thema passt.

Computer

Telefon, Internet oder Ihre Rechte als Verbraucher

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-5
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Lebensmittel

Lebensmittel und Ernährung

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-5
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Vertrag

Versicherungen

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-9
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Sparbuch

Private Rente, Banken, Kredite

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-7
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Haus

Bauen, Wohnen und Energie-Verträge

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-6
Zeit: Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
und Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr

Untersuchung beim Arzt

Gesundheit und Pflege

Telefon-Nummer: 0900 5 77442-8
Zeit: Mittwoch 15 Uhr bis 18 Uhr und 
Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr

Mensch hat eine Frage

Wissen Sie nicht,
welche Nummer die richtige ist? 

Dann rufen Sie unser Info-Telefon an: 
0711 66 91 10
Der Anruf kostet nichts
wenn Sie eine Festnetz-Flatrate haben.
Ohne Festnetz-Flatrate kostet der Anruf nur sehr wenig.
Es kommt auf Ihren Telefon-Vertrag an.


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to Read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.