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Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte
Stand:
Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
91 Prozent der Befragten erwarten, dass Betreiber eines Online-Marktplatzes haften, wenn ein Problem nicht durch den Händler gelöst wird. Dies ist aktuell jedoch nicht der Fall.
Der vzbv fordert, dass Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden.
Diese Erwartungen der Verbraucher:innen werden jedoch häufig enttäuscht. Denn: Marktplatzbetreiber sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte auch sicher sind. Kommt es zu Problemen mit Produkten und die Händler reagieren nicht oder weigern sich, das Widerrufsrecht zu gewähren, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzen bleiben.
So sorgen Sie gegen Probleme mit Bestellungen auf Online-Marktplätzen vor
Damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, weil ein Händler das Widerrufsrecht umgehen will, können Sie einige Dinge vor der Bestellung beachten:
Prüfen Sie vor der Bestellung, von wo die Ware verschickt wird. Ein deutscher Onlineshop ist keine Garantie dafür, dass die Ware auch aus Deutschland verschickt wird.
Suchen Sie eine Rücksendeadresse für Retouren, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Zahlen Sie nicht per Vorkasse.
Wenn Sie bei einem Problem mit einer Bestellung auf einem Online-Marktplatz haben, können Sie sich auch an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden.
Schildern Sie uns Ihren Fall!
Haben Sie Erfahrungen mit Amazon, eBay, Kaufland.de, Otto.de, Wish, Temu oder Shein gemacht? Nehmen Sie an unserem Aufruf „Temu, Amazon & Co.: Wie sicher sind die Produkte?“ teil und unterstützen Sie uns dabei, Verbraucherrechte zu stärken!
Foto: kritiya / Fotolia
Meine Rechte beim Onlineshopping
Von Abzocke über Informationspflichten bis Zahlungsmethoden: Welche Rechte man beim Interneteinkauf hat und worauf man achten muss!
Forderung des vzbv: Online-Marktplätze müssen stärker in die Verantwortung genommen werden
Damit Verbraucher:innen besser geschützt werden, sind strengere Vorgaben für Plattformbetreiber notwendig. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für das Geschehen auf ihrer Plattform tragen, denn schließlich verdienen sie daran.
So sollten sie etwa genauer hinschauen, inwieweit Produktsicherheits- und Verbraucherrechte auf ihrer Plattform eingehalten werden. Außerdem sollten sie prüfen, ob gefährliche Produkte vertrieben werden, bevor diese Verbraucher:innen zugänglich gemacht werden. Tun sie das nicht, sollten sie für Schäden haften.
Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship
Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.