Einige Banken haben Verwahrentgelte für Endkunden eingeführt oder planen Entsprechendes. Teilweise war in den Medien auch von drohenden „Minuszinsen“, „Negativzinsen“ oder gar „Strafzinsen“ die Rede. Das bedeutet: Kunden sollen für ihre Geldanlage künftig zahlen, statt Geld zu bekommen. Das stellt den Vertragszweck auf den Kopf. Auch wenn in Zeiten niedriger Zinsen der Sparvertrag kaum noch eine üppige Rendite erwarten lässt: Damit, am Ende draufzuzahlen, rechnet sicherlich niemand. Und abgesehen davon, dass Sparen nun einmal das Gegenteil von Zahlen ist, sind negative Zinsen nach unserer Auffassung in vielen Fällen sogar rechtswidrig. Gegen negative Zinsen und die Verrechnung von negativen Zinsen in bestimmten Verträgen der Kreissparkasse Tübingen und der Volksbank Reutlingen sind wir bereits erfolgreich gerichtlich vorgegangen.
Negativzinsen sind im Kern Preiserhöhungen oder neue Entgelte der Banken.
Banken und Sparkassen rechtfertigen jüngste Preiserhöhungen und neue Entgelte (nichts anderes sind Negativzinsen) mit der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. Weil diese Zinsen auf Einlagen der Banken erhebe, bliebe diesen nichts anderes übrig, als diese Kosten an ihre Kunden weiterzureichen – entweder in Form von sogenannten Negativzinsen oder Preiserhöhungen. Doch ist das wirklich so? Die Gewinne der Volksbanken und Sparkassen, die nun besonders lautstark über die Zinspolitik klagen, sind seit Jahren im Großen und Ganzen konstant geblieben. Die Banken in Deutschland streichen seit 20 Jahren rund ein Prozent ihrer Bilanzsumme als Zinsüberschuss ein, die Sparkassen und Volksbanken sogar rund 2 Prozent, wie hier nachzulesen ist. Und das obwohl die Zinsen gesunken sind. Jedem Euro, den die Banken an die EZB abführen, steht noch immer ein Gewinn in Höhe von etwa neun Euro gegenüber, wie ein Blick in die Bilanzen zeigt. Von einem Zwang, die Kosten an die Kunden weiterzugeben, kann also keine Rede sein. Die Zinspolitik der EZB scheint den Banken nur als Vorwand zu dienen, um Akzeptanz für Preiserhöhungen zu schaffen. Ein direktes Durchreichen dieser Kosten an die Kunden scheitert im Übrigen schon an rechtlichen Hürden. Verwahrentgelte müssen die Institute individuell vereinbaren, über eine Änderung im Preisaushang können entsprechende Entgelte nicht so einfach eingeführt werden.
Wir werden das Verhalten der Banken weiter im Auge behalten und rechtswidrige Praktiken vor Gericht bringen. Kunden, deren Bank Negativzinsen oder Verwahrentgelte verlangt oder Preise, beispielsweise für die Kontoführung erhöht, können das Verhalten der Bank rechtlich prüfen lassen. Wer nicht streiten will, hat außerdem die Möglichkeit, der Bank die Rote Karte zu zeigen und zu wechseln. Es finden sich dutzende Angebote am Markt, beispielsweise von Direktbanken, deren Konten kostenlos sind und die auch weiterhin, mit deutscher Einlagensicherung abgesicherte, ordentliche Zinsen für Guthaben bezahlen.