Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Standpunkt zu Negativzinsen

Stand:
Sogenannte Negativzinsen stellen den Vertragszweck des Sparens auf den Kopf: Verbraucher sollen für ihre Geldanlage nun zahlen, statt Geld zu bekommen. Finanzexperte Niels Nauhauser erklärt, warum die Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank nur ein Vorwand der Banken ist, um Preise zu erhöhen.
Off

Einige Banken haben Verwahrentgelte für Endkunden eingeführt oder planen Entsprechendes. Teilweise war in den Medien auch von drohenden „Minuszinsen“, „Negativzinsen“ oder gar „Strafzinsen“ die Rede. Das bedeutet: Kunden sollen für ihre Geldanlage künftig zahlen, statt Geld zu bekommen. Das stellt den Vertragszweck auf den Kopf. Auch wenn in Zeiten niedriger Zinsen der Sparvertrag kaum noch eine üppige Rendite erwarten lässt: Damit, am Ende draufzuzahlen, rechnet sicherlich niemand. Und abgesehen davon, dass Sparen nun einmal das Gegenteil von Zahlen ist, sind negative Zinsen nach unserer Auffassung in vielen Fällen sogar rechtswidrig. Gegen negative Zinsen und die Verrechnung von negativen Zinsen in bestimmten Verträgen der Kreissparkasse Tübingen und der Volksbank Reutlingen sind wir bereits erfolgreich gerichtlich vorgegangen.

Negativzinsen sind im Kern Preiserhöhungen oder neue Entgelte der Banken.

Banken und Sparkassen rechtfertigen jüngste Preiserhöhungen und neue Entgelte (nichts anderes sind Negativzinsen) mit der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank. Weil diese Zinsen auf Einlagen der Banken erhebe, bliebe diesen nichts anderes übrig, als diese Kosten an ihre Kunden weiterzureichen – entweder in Form von sogenannten Negativzinsen oder Preiserhöhungen. Doch ist das wirklich so? Die Gewinne der Volksbanken und Sparkassen, die nun besonders lautstark über die Zinspolitik klagen, sind seit Jahren im Großen und Ganzen konstant geblieben. Die Banken in Deutschland streichen seit 20 Jahren rund ein Prozent ihrer Bilanzsumme als Zinsüberschuss ein, die Sparkassen und Volksbanken sogar rund 2 Prozent, wie hier nachzulesen ist. Und das obwohl die Zinsen gesunken sind. Jedem Euro, den die Banken an die EZB abführen, steht noch immer ein Gewinn in Höhe von etwa neun Euro gegenüber, wie ein Blick in die Bilanzen zeigt. Von einem Zwang, die Kosten an die Kunden weiterzugeben, kann also keine Rede sein. Die Zinspolitik der EZB scheint den Banken nur als Vorwand zu dienen, um Akzeptanz für Preiserhöhungen zu schaffen. Ein direktes Durchreichen dieser Kosten an die Kunden scheitert im Übrigen schon an rechtlichen Hürden. Verwahrentgelte müssen die Institute individuell vereinbaren, über eine Änderung im Preisaushang können entsprechende Entgelte nicht so einfach eingeführt werden.

Wir werden das Verhalten der Banken weiter im Auge behalten und rechtswidrige Praktiken vor Gericht bringen. Kunden, deren Bank Negativzinsen oder Verwahrentgelte verlangt oder Preise, beispielsweise für die Kontoführung erhöht, können das Verhalten der Bank rechtlich prüfen lassen. Wer nicht streiten will, hat außerdem die Möglichkeit, der Bank die Rote Karte zu zeigen und zu wechseln. Es finden sich dutzende Angebote am Markt, beispielsweise von Direktbanken, deren Konten kostenlos sind und die auch weiterhin, mit deutscher Einlagensicherung abgesicherte, ordentliche Zinsen für Guthaben bezahlen.

Die Zinspolitik der EZB scheint den Banken nur als Vorwand zu dienen, um Akzeptanz für Preiserhöhungen zu schaffen, so Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite der Verbraucherzentrale BW

 

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.