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Mobilfunk: Laufzeitvertrag oder Prepaid – was lohnt sich? (mit Video)

Bist Du in Deutschland angekommen und kannst Du nicht entscheiden, welcher Handytarif für Dich am besten passt. Wir erklären Unterschiede zwischen dem Laufzeitvertrag und dem Prepaid-Tarif und weisen auf mögliche Nachteile/Risiken hin.
Handy Vertrag oder Prepaid Giulia Cappello
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Laufzeitvertrag

In Deutschland laufen viele Handyverträge mit Mobilfunkbetreibern über mindestens zwei Jahre. Bevor man sich darauf einlässt, muss man sich also bewusst sein, dass man eine lange vertragliche Verpflichtung eingeht und das monatliche Entgelt 24 Monate lang zahlen muss. Eine Kündigung eines Laufzeitvertrags ist in der Regel erst nach Ablauf von 24 Monaten möglich. Dabei muss die Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden, die nicht länger als drei Monate sein darf. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann monatlich gekündigt werden.

Teilweise werden auch Laufzeitverträge angeboten, die jeden Monat gekündigt werden können und somit für den Nutzer flexibler sind. Allerdings liegt der monatliche Grundpreis bei diesem Tarifmodell auch etwas höher. Hier findest du die wichtigsten Tipps dazu, wie und wann ein Vertrag gekündigt werden kann.

Bei Laufzeitverträgen erhältst Du von Deinem Anbieter einmal im Monat eine Rechnung, mit der die Grundgebühr sowie die nutzungsabhängigen angefallenen Entgelte abgerechnet werden. Du zahlst also erst im Nachhinein.

Die auf dem Markt angebotenen Tarife enthalten in der Regel Allnet- bzw. Daten-Flatrates. Auslandsoptionen können hinzugebucht werden, wobei man genau darauf achten sollte, welche Länder von dem Tarif erfasst sind. Daten-Flatrates enthalten bei Laufzeitverträgen meistens ein vorgegebenes Datenvolumen

Bei manchen Mobilfunkverträgen wird ein Tarif zusammen mit einem Smartphone angeboten. Das Smartphone wird dann über den Mobilfunkvertrag finanziert. Monatlich muss dann sowohl der Preis für den Tarif als auch die monatliche Rate für das Smartphone gezahlt werden. Dadurch können die monatlichen Kosten schnell bei 40 Euro oder mehr liegen. Daneben wird meist eine zusätzliche Anzahlung für das Smartphone fällig.

Prepaid

Eine Alternative zu den Laufzeitverträgen stellen Prepaid-Tarife ohne lange Vertragsbindung dar. Beim Prepaid-Tarif muss zunächst Geld auf ein Guthabenkonto einbezahlt werden, welches dann abtelefoniert werden kann. Du zahlst also im Voraus und lädst dein Guthaben auf, bevor Du dann damit Dienste nutzt. Ist das Guthaben verbraucht, können keine weiteren Anrufe mehr getätigt werden, bis eine Aufladung erfolgt ist. Insofern hat man bei diesem Modell die beste Kostenkontrolle, wobei man dazu keine automatische Aufladung des Guthabens aktivieren sollte. Der Vorteil bei dieser Variante liegt auch darin, dass Prepaid-Tarife kurzfristig (meist monatlich) gekündigt und die Tarife beim gleichen Betreiber flexibel geändert werden können. Bei den meisten Prepaid-Tarifen ist eine Allnet- bzw. Daten-Flatrate buchbar, was zu empfehlen ist.

Günstig ins Ausland: WLAN

WLAN-Netzwerke werden an vielen öffentlichen Orten angeboten. Man hat auch die Möglichkeit, über das Internet zu telefonieren. Ist man mit einem WLAN-Netzwerk verbunden, entstehen dafür in der Regel keine weiteren Kosten. Hat man also regelmäßigen Zugang zum WLAN, kann dies die günstigste Variante sein, denn man nutzt seinen Mobilfunkvertrag gar nicht für Auslandsgespräche, sondern ausschließlich Apps bzw. "Voice Over IP", so dass keine laufenden Gesprächskosten verursacht werden. Allerdings wird Voice Over IP in einigen Tarifen ausgeschlossen, was beim Vertragsschluss zu beachten ist.

Video

Dieses Informationsvideo hilft dir, den passenden Tarif zu finden: Wie finde ich den richtigen Handy-Vertrag? - YouTube.

Vektorgrafik mit menschlichen Figuren und digitalen Endgeräten - Digitale Welt

Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch

Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.

Logo Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
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Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot