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Schlüsseldienste - Vorsicht ist geboten!

Hast du in Eile die Wohnung verlassen, die Tür zugeknallt, leider ohne den Schlüssel mitzunehmen? Du bist nicht allein. Vor diesem Problem stehen viele Verbraucher. Die einzige Rettung ist häufig ein Schlüsseldienst. Damit du nicht in die Falle unseriöser Handwerker tappst, geben wir dir Tipps.
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Erstens: Suche nach dem richtigen Anbieter!

Obwohl die Situation für dich bestimmt stressig ist, raten wir, einen kühlen Kopf zu bewahren. Am besten solltest du im Internet ein bisschen länger recherchieren und einen lokalen Handwerker heraussuchen: 

  • Versuche zu überprüfen, ob der Handwerker sein Geschäft tatsächlich an der angegebenen Adresse hat.
  • Vermeide die Unternehmer, die nur die Telefonnummer und keine Anschrift angeben.

Unser Tipp: Firmen, die nur eine Mobilfunknummer oder eine 0900-Nummer angeben, oder mit Namen "AAA..." sind ein No-Go! Hier droht Abzocke. 

Ein seriöser Schlüsselnotdienst wird von dir wissen wollen, ob du zugangsberechtigt bist. Es ist also OK, wenn der Schlüsseldienst nach der Anschrift in deinem Ausweis fragt.

Zweitens: Frag nach dem Preis!

Bei diesem Punkt ist wieder wichtig, die Ruhe zu bewahren. Zuerst solltest du dem Handwerker möglichst genau schildern, was passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen? Meistens reicht es, wenn die Tür wieder geöffnet wird. Sag, was gemacht werden muss, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zum Beispiel für die Auswechslung eines ganzen Schlosses. Mit diesen Informationen kann ein seriöser Handwerker dir die geschätzten Gesamtkosten nennen - inklusive Anfahrtskosten und Stundensätzen. Will der Handwerker keinen Preis nennen – Finger weg!

Unser Tipp: Versuche, mit dem Schlüsseldienst einen Festpreis auszuhandeln. Das Öffnen einer Tür ist nicht zeitaufwendig und sollte an einem Werktag 150 Euro nicht überschreiten.

Drittens: Fordere eine Rechnung!

Für den meisten Ärger sorgen Schlüsseldienste, wenn sie überzogene Summen verlangen. Viele Firmen fordern, den Betrag sofort bar oder mit Karte zu bezahlen. Lass dich nicht austricksen! Fordere eine Rechnung mit allen Einzelposten und bezahle nur den vorher vereinbarten Betrag. "Sofortzuschläge", "Bereitstellungszuschläge" und "Spezialwerkzeugkosten" sind übrigens nicht erlaubt!
Zuschläge für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit (zum Beispiel am Sonntag oder in der Nacht) sind zulässig, aber sie dürfen 100 Prozent der üblichen Vergütung nicht überschreiten.

Hast du zu viel bezahlt? Du kannst in die Verbraucherzentrale kommen und deine Rechnung prüfen lassen. Richtige Wucher-Schlüsseldienste sind allerdings häufig nicht mehr erreichbar und das Geld sehr schwierig zurückzubekommen.

Einen weiteren Text zum Thema „Schlüsseldienste“ und eine Kurzinformation auf Arabisch und Türkisch kannst du hier lesen. 

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Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch

Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.

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Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

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