Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Börsencrash

Stand:
Die Coronakrise hat zu großen Kursverlusten an den Börsen geführt. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beantwortet in dieser Podcastfolge Verbraucherfragen rund um die Auswirkungen auf die persönliche Geldanlage.
Off

Die Coronakrise hat zu großen Kursverlusten an den Börsen geführt. Wie wirkt sich das auf meine Geldanlage aus? Sollte ich jetzt handeln und Aktien verkaufen? Oder sollte ich gerade jetzt einsteigen, während die Kurse niedrig sind? Ist Festgeld immer noch sicher? Ist es jetzt sinnvoll in Gold zu investieren? Was tun, wenn eine starke Inflation kommt?

In einer weiteren Corona-Sonderfolge spricht Niklaas Haskamp mit unserem Finanzexperten Niels Nauhauser über die Fragen zum Börsencrash und zur wirtschaftlichen Lage, die uns Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt stellen.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Informationen zur Geldanlage in Coronazeiten:

Häufige Fragen zur Altersvorsorge in Zeiten von Corona

Corona-Folgen: Bei Aktien und anderen Geldanlagen nicht hektisch werden

Gold als Geldanlage in Zeiten von Corona

 

Hier finden Sie die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

 


Unser Beratungsangebot:

Private Altersvorsorge und Geldanlage

Bankgeschäfte

Geldanlage mit ETFs

Podcast: Geldanlage mit ETFs

Wofür steht die Abkürzung ETFs, wo liegen die Risiken bei der häufig empfohlenen Anlageform, und wie geht man konkret vor, wenn man in ETFs investieren möchte? Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt im Gespräch mit Niklaas Haskamp, was Sie wissen sollten, um Ihr ETF-Investment kompetent umzusetzen.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.
Schmuckbild

"Gesunde Kinderlebensmittel": Zu viel versprochen?

Aldi Süd und Lidl bieten bisher kaum verbesserte Kinderlebensmittel an