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Unterrichtsmaterial "Die Verbraucherzentrale stellt sich vor"

Stand:
Laden Sie sich hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter. In dieser Unterrichtseinheit werden die Schülerinnen und Schüler an die Arbeit der Verbraucherzentrale herangeführt.
Person besucht Internetseite der Verbraucherzentrale
Off

In dieser Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg im Fach WBS werden die Schülerinnen und Schüler an die Arbeit der Verbraucherzentrale unter Berücksichtigung des konkretisierenden Begriffs Verbraucherrechte der Leitperspektive Verbraucherbildung herangeführt.

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Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Passendes Erklärvideo
Erklärvideo Verbraucherzentrale 

Zusatzmaterial
Hintergrundinformationen zur Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Hintergrundinformation: Wie funktioniert die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale?

Stadtrallyeangebot für Schulklassen zum Kennenlernen der Verbraucherzentrale und ihrer Tätigkeitsbereiche: Stadtrallyes der Verbraucherzentrale

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Verbraucher
3.1.1.1 Konsument

Inhaltliche Kompetenzen
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) darstellen (G)
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) beurteilen (M)
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) beurteilen und Voraussetzungen für Konsumentensouveränität erklären (E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Verbraucherrechte

Klassenstufe und Niveau
Klasse 7 – G, M und E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1 Schulstunde

Zusätzlich benötigtes  Material
Internetanschluss

Fächer-/stufenübergreifende Aspekte
Weiteres Unterrichtsmaterial zum Themenfeld Institutionen des Verbraucherschutzes.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.