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Das Geschäft mit dem Notfall

Stand:
In dieser Podcast-Folge geht es um unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Mit welchen Maschen die Abzocker vorgehen bespricht Niklaas Haskamp mit Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale und Jan Everding vom LKA.
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Über 1000 Euro für eine einfache Türöffnung? Fassungslose Verbraucherinnen und Verbraucher wenden sich regelmäßig mit Anzeigen und Beschwerden über unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe an die Polizei und die Verbraucherzentrale. Diese Abzocker nutzen Notlagen aus, wie z.B. eine zugefallene Tür oder eine Verstopfung im Abwasserrohr. Dann stellen sie völlig überhöhte Rechnungen aus – und das häufig für schlecht durchgeführte Leistungen. Dazu kommt, dass sie massiv Druck ausüben, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer sofortigen Bezahlung zu drängen.

Matthias Bauer, Experte für Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale, und Polizeikommissar Jan Everding vom Referat Prävention beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg erklären in dieser Folge des Verbraucherfunks im Gespräch mit Niklaas Haskamp, wie diese unseriösen Handwerker und Notdienste vorgehen. Anhand zahlreicher Beispielfälle aus den Bereichen Schlüsseldienst, Rohrreinigung, Schädlingsbekämpfung und Teppichreinigung decken sie die Maschen auf, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt abgezockt und in die Falle gelockt werden.

Hören Sie gleich rein:

Aufnahme Podcast

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast

 


Unsere Infos zu unseriösen Handwerksbetrieben und Notdiensten:

Das Geschäft mit dem Notfall

Hier informiert die Polizei:

https://praevention.polizei-bw.de/

Sprechblase Neuer Podcast: Tipps gegen unseriöse Notdienste

Podcast: Tipps gegen unseriöse Notdienste

Wie verhalte ich mich, wenn ich im Notfall einen Handwerker beauftragen möchte? Wie reagiere ich am besten, wenn jemand versucht, mich an der Haustür zu überrumpeln? Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt BW geben Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Notdiensten und Handwerkern schützen.

 

MLR-Förderhinweis

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.