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Das Geschäft mit dem Notfall

Stand:
In dieser Podcast-Folge geht es um unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Mit welchen Maschen die Abzocker vorgehen bespricht Niklaas Haskamp mit Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale und Jan Everding vom LKA.
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Über 1000 Euro für eine einfache Türöffnung? Fassungslose Verbraucherinnen und Verbraucher wenden sich regelmäßig mit Anzeigen und Beschwerden über unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe an die Polizei und die Verbraucherzentrale. Diese Abzocker nutzen Notlagen aus, wie z.B. eine zugefallene Tür oder eine Verstopfung im Abwasserrohr. Dann stellen sie völlig überhöhte Rechnungen aus – und das häufig für schlecht durchgeführte Leistungen. Dazu kommt, dass sie massiv Druck ausüben, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer sofortigen Bezahlung zu drängen.

Matthias Bauer, Experte für Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale, und Polizeikommissar Jan Everding vom Referat Prävention beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg erklären in dieser Folge des Verbraucherfunks im Gespräch mit Niklaas Haskamp, wie diese unseriösen Handwerker und Notdienste vorgehen. Anhand zahlreicher Beispielfälle aus den Bereichen Schlüsseldienst, Rohrreinigung, Schädlingsbekämpfung und Teppichreinigung decken sie die Maschen auf, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt abgezockt und in die Falle gelockt werden.

Hören Sie gleich rein:

 

Aufnahme Podcast

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast

 


Unsere Infos zu unseriösen Handwerksbetrieben und Notdiensten:

Das Geschäft mit dem Notfall

Hier informiert die Polizei:

https://praevention.polizei-bw.de/

Sprechblase Neuer Podcast: Tipps gegen unseriöse Notdienste

Podcast: Tipps gegen unseriöse Notdienste

Wie verhalte ich mich, wenn ich im Notfall einen Handwerker beauftragen möchte? Wie reagiere ich am besten, wenn jemand versucht, mich an der Haustür zu überrumpeln? Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt BW geben Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Notdiensten und Handwerkern schützen.

 

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HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.