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Wie verhalte ich mich, wenn ich im Notfall einen Handwerker beauftragen möchte? Wie reagiere ich am besten, wenn jemand versucht, mich an der Haustür zu überrumpeln? Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt BW geben Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Notdiensten und Handwerkern schützen.
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Unseriöse Notdienste und Handwerker zocken Verbraucher rücksichtlos ab: Sie stellen überhöhte Rechnungen, arbeiten häufig mangelhaft und üben Druck auf Verbraucher aus, damit diese sofort bezahlen. In dieser kurzen Podcastfolge geben Matthias Bauer, Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, und Jan Everding vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg die wichtigsten Tipps, wie Verbraucher sich verhalten können, um gar nicht erst in die Falle zu tappen. Wie verhalte ich mich, wenn ich im Notfall einen Handwerker beauftragen möchte? Wie reagiere ich am besten, wenn jemand versucht, mich an der Haustür zu überrumpeln? Darum geht es diesmal ganz konkret.
Hören Sie gleich rein:
Das ausführliche Gespräch mit den Experten zu den verschiedenen Abzockmaschen können Sie hier nochmal nachhören:Das Geschäft mit dem Notfall
Foto: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Mikrofon: Dominykas / Fotolia
Podcast: Das Geschäft mit dem Notfall
In dieser Podcast-Folge geht es um unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Mit welchen Maschen die Abzocker vorgehen bespricht Niklaas Haskamp mit Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Jan Everding vom LKA.
Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen
Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.