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Tipps gegen unseriöse Notdienste

Stand:
Wie verhalte ich mich, wenn ich im Notfall einen Handwerker beauftragen möchte? Wie reagiere ich am besten, wenn jemand versucht, mich an der Haustür zu überrumpeln? Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt BW geben Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Notdiensten und Handwerkern schützen.
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Unseriöse Notdienste und Handwerker zocken Verbraucher rücksichtlos ab: Sie stellen überhöhte Rechnungen, arbeiten häufig mangelhaft und üben Druck auf Verbraucher aus, damit diese sofort bezahlen.
In dieser kurzen Podcastfolge geben Matthias Bauer, Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, und Jan Everding vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg die wichtigsten Tipps, wie Verbraucher sich verhalten können, um gar nicht erst in die Falle zu tappen. Wie verhalte ich mich, wenn ich im Notfall einen Handwerker beauftragen möchte? Wie reagiere ich am besten, wenn jemand versucht, mich an der Haustür zu überrumpeln? Darum geht es diesmal ganz konkret.
 

Hören Sie gleich rein:

Das ausführliche Gespräch mit den Experten zu den verschiedenen Abzockmaschen können Sie hier nochmal nachhören: Das Geschäft mit dem Notfall

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zu unseriösen Handwerksbetrieben und Notdiensten:

Das Geschäft mit dem Notfall

Hier informiert die Polizei:

https://praevention.polizei-bw.de/

Sprechblase Neuer Podcast: Das Geschäft mit dem Notfall

Podcast: Das Geschäft mit dem Notfall

In dieser Podcast-Folge geht es um unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Mit welchen Maschen die Abzocker vorgehen bespricht Niklaas Haskamp mit Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Jan Everding vom LKA.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.