Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Tipps gegen unseriöse Notdienste

Stand:
Wie verhalte ich mich, wenn ich im Notfall einen Handwerker beauftragen möchte? Wie reagiere ich am besten, wenn jemand versucht, mich an der Haustür zu überrumpeln? Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt BW geben Tipps, wie Sie sich vor unseriösen Notdiensten und Handwerkern schützen.
Off

Unseriöse Notdienste und Handwerker zocken Verbraucher rücksichtlos ab: Sie stellen überhöhte Rechnungen, arbeiten häufig mangelhaft und üben Druck auf Verbraucher aus, damit diese sofort bezahlen.
In dieser kurzen Podcastfolge geben Matthias Bauer, Experte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, und Jan Everding vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg die wichtigsten Tipps, wie Verbraucher sich verhalten können, um gar nicht erst in die Falle zu tappen. Wie verhalte ich mich, wenn ich im Notfall einen Handwerker beauftragen möchte? Wie reagiere ich am besten, wenn jemand versucht, mich an der Haustür zu überrumpeln? Darum geht es diesmal ganz konkret.
 

Hören Sie gleich rein:

 

Das ausführliche Gespräch mit den Experten zu den verschiedenen Abzockmaschen können Sie hier nochmal nachhören: Das Geschäft mit dem Notfall

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zu unseriösen Handwerksbetrieben und Notdiensten:

Das Geschäft mit dem Notfall

Hier informiert die Polizei:

https://praevention.polizei-bw.de/

Sprechblase Neuer Podcast: Das Geschäft mit dem Notfall

Podcast: Das Geschäft mit dem Notfall

In dieser Podcast-Folge geht es um unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Mit welchen Maschen die Abzocker vorgehen bespricht Niklaas Haskamp mit Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Jan Everding vom LKA.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Vereistes Gefrierfach

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.