Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder im Internet einkaufen?

Stand:
Auch im Internet gelten die Regeln zur Geschäftsfähigkeit und somit die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen. Darauf müssen Sie als Eltern dabei achten.
Kind mit Laptop vor Eltern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig.
  • Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren können im Rahmen ihres Taschengeldes etwas kaufen.
  • Bei Internet-Käufen müssen Eltern entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen.
Off

Auch Kinder und Jugendliche haben heute regelmäßig Zugriff auf das Internet. Da Online-Händler das Alter ihrer Kund:innen für gewöhnlich nicht überprüfen, können diese leicht auch ohne Erlaubnis der Eltern online einkaufen. Allerdings gelten im Internet die Regeln über die Geschäftsfähigkeit und somit die über die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen genauso wie im stationären Handel.

Im Klartext: Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Kinder unter 7 Jahren sind nach dem Gesetz dagegen geschäftsunfähig und können allein keine Verträge schließen.

Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche können ohne Zustimmung der Eltern lediglich im Rahmen der freien Verwendung des Taschengeldes ("Taschengeldparagraph") etwas kaufen. Das ist ohne Einwilligung der Eltern jedoch nur dann möglich, wenn die Ware sofort vom Taschengeld bezahlt werden kann.

Geschäftsfähigkeit

Bei Bestellungen im Internet wird die Rechnung jedoch meist hinterher bezahlt. Das fällt also gerade nicht unter den "Taschengeldparagraph". Daher müssen Sie als Eltern bei Internet-Käufen entweder zuvor einwilligen oder das Geschäft nachträglich genehmigen.

Erteilen Sie keine Genehmigung, ist der Kaufvertrag unwirksam. Dann brauchen Sie bei "heimlicher" Bestellung Ihres Kindes das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Vielmehr reicht es aus, wenn Sie dem Unternehmen gegenüber erklären, dass Sie die Genehmigung verweigern.

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Energiekosten im Griff – So sparen Sie clever Heizkosten

Wenn die Temperaturen in den kalten Monaten ins Minus rutschen, läuft bei vielen die Heizung auf Hochtouren. Eine Herausforderung ist es dabei, steigende Heizkosten im Blick zu behalten. Doch es gibt zahlreiche einfache und effektive Maßnahmen, um Heizkosten zu senken, ohne auf Wärme und Komfort verzichten zu müssen.
Schmuckbild

Täuschende Regionalität bei Lebensmitteln

Verbraucherschutz auf Grüner Woche: für mehr Transparenz bei Herkunftsangaben
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 1/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 1/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).