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Aktienanalysen per Abofalle: gefährlich und riskant!

Stand:
Aktien-Analyse-Anbieter "AlleAktien GmbH" wirbt mit vollmundigen Versprechen und einem Analyse-Abo. Wir haben den Anbieter abgemaht und erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.
Steigende Aktienkurse
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Seit es den Aktienhandel an den Börsen gibt, werben Anbieter von Börseninformationen für ihre kostenpflichtigen Zeitschriften oder Analysedienste. Einer der Anbieter, zu denen uns jüngst etliche Verbraucherbeschwerden erreichten, ist die AlleAktien GmbH. „Werde erfolgreicher Investor mit erstklassigen Aktienanalysen, ohne enormen Zeitaufwand“, lautet das vollmundige Werbeversprechen von AlleAktien. Gelingen soll dies, indem Kundinnen und Kunden unter anderem „Zwei Premium-Analysen pro Woche“ und „Zugriff auf 1.000+ Analysen“ erhalten. Bei AlleAktien soll es nichts Geringeres geben als „Deutschlands beste Aktienanalysen“. Als Belege für das Werbeversprechen zitiert der Anbieter angebliche Kunden: “Bevor ich AlleAktien Premium hatte, war es so, als ob ich mit 300 km/h über die Autobahn gebrettert bin – ohne Anschnallgurt und Airbag…Danke für die Sicherheit!“.

Wer in den Genuss dieser Informationen gelangen möchte, muss dazu ein Abonnement in Form einer „AlleAktien Premium“-Mitgliedschaft abschließen. Der Preis: „Statt 100 Euro nur noch 29,-/Monat“. Zumindest war dies der Preis, als wir der AlleAktien GmbH am 09. Juni 2022 eine Abmahnung zukommen ließen – Gründe erläutern wir weiter unten im Text. Mittlerweile kostet das Monatsabo bereits 40 Euro, aus der Abmahnung wurde eine Unterlassungsklage, und wir haben aktuell aufgrund neuer Verbraucherbeschwerden weitere rechtswidrige Praktiken angegriffen, über die wie in Kürze berichten werden. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat AlleAktien inzwischen bereits erfolgreich abgemahnt. Anlass genug, einmal unseren Standpunkt zu derartigen Angeboten deutlich zu machen.

Wir meinen, dass das Geld für derartige Abos bestenfalls nur zum Fenster rausgeworfen ist. Der Grund ist simpel: Es gibt schlicht keinerlei Kennzahlen, mit denen man Anlagestrategien zum Handel von Aktien entwickeln könnte, die zuverlässig überdurchschnittliche Renditen erwarten lassen. Unsere Auffassung stützt sich auf den Konsens in der wissenschaftlichen Literatur zum Thema. So schreiben etwa fünf Professoren um Prof. Dr. Martin Weber in ihrem Ratgeber „Die genial einfache Vermögensstrategie“ (S. 71 ff):

„Dutzende Studien haben die Performance von aktiv handelnden Privatanlegern ausgewertet. (..) Nahezu alle Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die Performance von Privatanlagern der allgemeinen Marktentwicklung meilenweit hinterherhinkt. (..) Weder Privatanleger noch Finanzprofis können zuverlässig den Markt schlagen. Insofern scheint niemand über dauerhafte Informationsvorteile zu verfügen“.

Hinzu kommt für Nutzer:innen derartiger Aktienanalysen die große Gefahr, dass sie ihr Geld in einige wenige Aktien investieren, was weitaus größere Verlustrisiken birgt als eine breit gestreute Anlage in Aktien.

Rechtswidrige Praktiken der AlleAktien GmbH

Weder können noch wollen wir der AlleAktien GmbH ihr Dienstleistungsangebot untersagen. Allerdings hat sich auch die AlleAktien GmbH an geltendes Recht zu halten, wenn sie für ihre Dienste wirbt und entsprechende Abonnements anbietet. Nachdem uns eine Reihe von Beschwerden von Verbraucher:innen erreicht hat, haben wir rechtliche Schritte eingeleitet. Im laufenden Verfahren vor dem LG München (Az. 4 HK O 9117/22, Urteilsverkündung: 19.06.2023) geht es zunächst um folgende drei Kritikpunkte:

  1. Wir wollen der AlleAktien GmbH untersagen lassen, Verbraucher:innen im Internet den Abschluss eines Abonnements anzubieten, indem Verbraucher:innen auf einen Bestellbutton klicken sollen, der lediglich wie folgt bezeichnet ist: „Jetzt Mitglied werden“. Die gesetzlichen Vorgaben sind da eindeutig: Der Bestellbutton muss gut lesbar sein und darf mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein, wenn durch den Klick eben keine kostenlose Mitgliedschaft, sondern ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Dass Unternehmen diese Vorgabe missachten, hat seine Gründe: „Mitglied werden“ klingt weitaus weniger verbindlich als „zahlungspflichtig bestellen“. Manche Unternehmen kennen diese gesetzliche Vorgabe natürlich und weichen bewusst davon ab, weil sie fürchten müssen, dass ihnen ansonsten Geschäft entgeht.
     
  2. Ferner wollen wir der AlleAktien GmbH untersagen lassen, diese Abonnements anzubieten, ohne Verbraucher:innen unmittelbar vor Abgabe ihrer Bestellerklärung, wie gesetzlich erforderlich hervorgehoben, über die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung, den Gesamtpreis des Abonnements, die Kündigungsmodalitäten und die Mindestdauer der Verpflichtung, die Verbraucher:innen mit dem Vertrag eingehen zu informieren.
     
  3. Schließlich wollen wir der AlleAktien GmbH untersagen lassen, Bewertungen auf ihrer Website zu veröffentlichen, die angeblich Verbraucher:innen im Hinblick auf die angebotenen Dienstleistungen erstellt haben, ohne wie gesetzlich erforderlich anzugeben, ob und wie die AlleAktien GmbH sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbraucher:innen stammen, die die angebotenen Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.
     

Bestätigt das Gericht unsere Auffassung, können betroffene Verbraucher:innen Ansprüche auf Erstattung sämtlicher bezahlter Entgelte gegen die AlleAktien GmbH prüfen. Sofern die Bestellsituation nicht gesetzeskonform gestaltet wird, kommt ein Vertrag nicht zustande. Damit hat die AlleAktien GmbH ohne wirksamen Vertragsabschluss keinen Zahlungsanspruch erworben. Ist aber ein Vertrag aufgrund gesetzeswidriger Gestaltung der Bestellseite nicht zustande gekommen, dann können Betroffene auch einen Erstattungsanspruch unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen. Dazu haben wir Betroffenen einen Musterbrief zur Verfügung gestellt.

Sollte sich AlleAktien weigern, berechtigte Ansprüche zu erfüllen, können Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Hilfreiche Hinweise und Informationen zur Antragstellung finden Sie auch auf dem gemeinsamen Portal der Mahngerichte. Das Justizministerium Baden-Württemberg hält außerdem eine Broschüre bereit, die den Ablauf eines Mahnverfahrens erläutert. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist allerdings mit Kosten verbunden, die zwar der unterliegenden Seite aufgebürdet werden, die Sie aber bei Antragstellung erst einmal zahlen müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann leider Ihre persönlichen Ansprüche gegen Alle Aktien nicht durchsetzen und Sie zum Mahnverfahren auch nicht beraten. Wenn Sie hierzu Unterstützung benötigen, bitten wir Sie, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Einen Anwaltssuchservice finden Sie hier. Über den Ausgang unseres Verfahrens werden wir auf unserer Internetseite berichten.

Parallel gehen wir aber auch weiteren Beschwerden nach. Der Anbieter hat seinen Bestellprozess zwar geändert, scheint sich aber weiterhin nicht um die gesetzlichen Anforderungen an einen rechtskonformen Bestellprozess halten zu wollen. Aktuell wirbt AlleAktien für seine Dienste mit „30 Tage kostenlos“ – und darunter in kleinerer Schrift „Dann 40,00 € pro Monat“. Den Bestellbutton beschriftet der Anbieter weiterhin rechtswidrig, und zwar mit „Test beginnen“.

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