Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für eine Dienstleistung mit der Behauptung werben lässt, die Dienstleistung sei „kostenlos“, obwohl das tatsächlich nicht zutrifft.
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Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für eine Dienstleistung mit der Behauptung werben lässt, die Dienstleistung sei „kostenlos“, obwohl das tatsächlich nicht zutrifft.