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Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Stand:
Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzlichen Regelungen ein Schnippchen zu schlagen - und geht juristisch dagegen vor.
Lidl Prospekt Preisnachlass
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Seit dem 28.05.2022 sind Anbieter verpflichtet, bei der Ankündigung von Preisermäßigungen, bei denen auf einen höheren oder bisherigen Preis Bezug genommen wird, auch den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage für die beworbene Ware anzugeben. Wir haben in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachtet, mit denen Anbieter versuchen, dieser gesetzlichen Regelung ein Schnippchen zu schlagen – oder sie bis an die Grenzen der gesetzlichen Vorgaben auszureizen.

So wirbt der Discounter Aldi mit prozentualen Preisermäßigungen für Waren und „Preis Highlights“. Wobei mit der prozentualen Ermäßigung nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage Bezug genommen wird und das beworbene „Preis Highlight“ – eine Ananas für 1,49 Euro – unter Angabe eines gestrichenen Preises von 1,69 Euro und gleichzeitiger Angabe des niedrigsten Verkaufspreises der letzten 30 Tage in Höhe von 1,39 Euro angeboten wird. Ob es sich tatsächlich um ein „Preis-Highlight“ handelt, oder doch eher um eine Täuschung der Verbraucher:innen, lassen wir aktuell gerichtlich klären.

Auch Lidl online wirbt für einen Heimtrainer und stellt den eigenen günstigen Preis einer „unverbindlichen Preisempfehlung“ des Herstellers (UVP) gegenüber, wobei die UVP rot durchgestrichen ist und mit dem Hinweis auf 53 Prozent Preisersparnis geworben wird. Da nicht auf einen eigenen bisher verlangten Preis Bezug genommen wird, muss der günstigste Preis der letzten 30 Tage, den der Anbieter selbst verlangt hat, nicht angegeben werden. Soweit so gut. Aber tatsächlich wird das beworbene Produkt zu einem weit günstigeren Preis unter der genannten Marke im Internet gehandelt. Die angebliche UVP wird nach Recherche von niemanden verlangt. Eine Preiswerbung unter Bezugnahme auf eine nicht existente „unverbindliche Preisempfehlung“ ist nach unserer Auffassung aber irreführend, da so den angesprochenen Verbraucher:innen eine Preisersparnis vorgestellt wird, die tatsächlich nicht gewährt wird. Auch hier haben wir rechtliche Schritte eingeleitet.

Eine weitere Klage gegen Lidl haben wir angestrengt, weil für ein Lebensmittel mit einem aktuellen Sonderpreis geworben wurde unter Gegenüberstellung eines gestrichenen Preises und der Ankündigung von 25 Prozent Preisreduzierung – obwohl der günstigste Preis der letzten 30 Tage, der tatsächlich in der Werbung auch angegeben worden ist, gleich dem nun prominent angekündigten Aktionspreis war. Nach unserer Meiung hätte in diesem Falle eine hervorgehobene prozentuale Preisreduzierung von 25 Prozent, die sich gerade nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen hat, nicht angekündigt werden dürfen.

Mit einer dritten Klage gegen den Discounter wollen wir klären, ob eine prozentuale Preisreduzierung, die sich nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage, sondern auf den Preis einer wie auch immer gestalteten „Standardverpackung“ bezieht, eine zulässige oder doch eher unzulässige Variante eines Preisvergleiches ist.

Darüber hinaus haben wir festgestellt, dass Edeka testet, inwieweit die Regelung in der Preisangabenverordnung auf die eigene Werbung anzuwenden ist. Zum Beispiel wirbt Edeka für abgepackte Möhren mit dem Hinweis auf einen „Super-Knüller-Preis“ von 0,99 Euro pro 750g-Schale und einer Preisersparnis von 33 Prozent. Dieser Hinweis war allerdings mit einem Sternchen versehen. Dieses Sternchen wurde am Ende der Prospektseite erläutert und klärte darüber auf, dass der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage bei den beworbenen Möhren bei 0,88 Euro gelegen habe. Uns erschließt sich nicht, inwieweit Verbraucher:innen hier 33 Prozent sparen sollen. Edeka selbst ist der Überzeugung, der gesetzlichen Vorgabe durch Nennung des günstigsten Preises der letzten 30 Tage Genüge getan zu haben.

Im Hinblick auf diese Verfahren und Beobachtungen empfehlen wir, Preiswerbungen kritisch zu betrachten und insbesondere bei der Ankündigung von prozentualen Preisreduzierungen auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage zu achten.