Irreführung durch greenwashing und impactwashing
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist im Rahmen ihrer Verbandsklagebefugnis bereits gegen einige rechtswidrige Praktiken von Finanzdienstleistern vorgegangen. Nicht jede Werbung, die wir für irreführend halten, ist dabei auch im rechtlichen Sinne irreführend und damit rechtswidrig. Die Anforderungen der Gerichte an die Werbung der Unternehmen setzen am geltenden Rechtsrahmen an. Für die Werbung mit Nachhaltigkeit bei Finanzprodukten gibt es keine strengen gesetzlichen Vorgaben. Dennoch war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits in zwei Fällen erfolgreich und wird nun einen dritten vor Gericht bringen. Worum geht es dabei?
Die Dekabank hatte auf ihrer Internetseite für ihren Fonds „Deka Nachhaltigkeit Impact Aktien“ geworben. Da hieß es dann zum Beispiel:
„Investieren mit positivem Einfluss“
„Wer heute Geld anlegen möchte, kann sich für nachhaltige Anlageformen entscheiden, die verantwortungsvoll investieren und eine positive Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft haben.“
„Mit Ihrer Geldanlage von 10.000 Euro haben Sie eine Wirkung auf die folgenden nachhaltigen Kriterien: 830 kWh erneuerbare Energien werden produziert, 6,71 Tonnen Abfall werden eingespart, 575 kg Co2 werden eingespart.“
Es handelte sich um einen Aktienfonds, der anhand von ESG-Daten über Aktiengesellschaften zusammengestellt wird, welche von der Ratingagentur MSCI erhoben werden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warf der Dekabank vor, nicht deutlich genug darauf hingewiesen zu haben, dass das alles nur auf Schätzungen beruht. Die Bank versprach in der Werbung anhand eines Impact-Rechners, dass Anleger:innen mit ihrer Geldanlage eine konkrete Wirkung erzielen würden und welche Wirkung durch den Erwerb des Aktienfonds eintrete (investor impact). Dabei berücksichtigte die Bank aber gar nicht die Wirkung aller Unternehmen des Portfolios, wie sie selbst einräumte. Bei der Wirkungsmessung hat die Bank solche Unternehmen weggelassen, zu denen ihr keine Daten über deren Wirkung vorlagen. Wenn die Dekabank aber keine Daten hat, kann sie auch nicht ausschließen, dass die Wirkung eines Unternehmens negativ bezogen auf ein Nachhaltigkeitsmerkmal ist. Nach Einreichung der Klage lenkte die Dekabank ein und gab die von uns geforderte Unterlassungserklärung ab (weitere Informationen).
Auch gegen die Tomorrow GmbH ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich erfolgreich vorgegangen. Diese warb mit der Aussage „Als Premiumkonto ist Tomorrow Zero gemacht für Menschen mit besonders hohen Ansprüchen – im Klimaschutz wie im Banking.“ Darunter tauchte die von der Verbraucherzentrale abgemahnte Werbeaussage auf: „Dein Co2-Fußabdruck kompensiert“. Für interessierte Verbraucher:innen wäre es natürlich attraktiv „ihren CO2-Fußabdruck“ zu kompensieren. Aber woher soll ein Unternehmen diesen kennen und dann exakt kompensieren können? Jeder Mensch hat einen individuellen CO2-Fußabdruck, weil die Produktauswahl nie deckungsgleich ist - solche Werbeaussagen sind schlichtweg irreführend. Abgesehen davon ist die Nachhaltigkeitswirkung von Ausgleichszahlungen zur Kompensation des Co2 Ausstoßes durchaus umstritten (weitere Informationen).
Die CommerzReal dagegen hat nach Abmahnung nicht die von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, weshalb der Rechtstreit nun gerichtlich geklärt wird. Hier geht es um einen Fonds, der als Impact Fonds beworben wird. Die Bank wirbt mit einem Co2-Rechner, mit dem der Verbraucher angeblich seinen „persönlichen CO2-Fußabdruck“ berechnen können soll. Anschließend soll der Verbraucher herausfinden können, welcher Anlagebetrag seinen CO2-Fußabdruck ausgleicht. Lassen wir die Messmethode mal außen vor. Fakt ist: Die CommerzReal schreibt selbst im Kleingedruckten ihres Prospektes, dass sie nicht garantieren könne, dass die Anlageziele des Fonds erreicht werden. Sie widerspricht damit ihrer eigenen Werbeaussage.
Aktuelle Verfahren wegen Greenwashing
Kreditinstitut | Gericht | Inhalte der Abmahnung/Unterlassungsklage |
LIQID Asset Management GmbH |
Außergerichtlich/
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"Bewiesen: Nachhaltig performt besser" – Werbung mit einer besonderen Nachhaltigkeit, ohne, dass die Kriterien und entsprechenden Informationen bereits bei der Bewerbung dargestellt werden. Werbung für Investition in Unternehmen investiert, die strengsten ökologischen, sozialen und ethischen Wertmaßstäben gerecht werden, obwohl zu den empfohlenen Teilen des Investments auch Anleihen- und Gold-Investments zählen.
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Tomorrow GmbH | Außergerichtlich/ Unterlassungserklärung |
Werbung mit dem Hinweis „erstes klimaneutrales Girokonto“ und „kompensiere deinen CO2-Fußabdruck“ ohne nähere Erläuterungen und Informationen. |
Commerz Real Fund Management S.a.r.l. |
LG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2022,
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Werbung für Investitionen mit positiver ökologischer Wirkung unter Angabe konkreter CO2-Einsparergebnisse, obwohl dieses Einsparziel nur unverbindliches Anlageziel ist. |
Stuttgarter Versicherung a.G |
Außergerichtlich/
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Werbung für „nachhaltige Investition“ als „grüne Rente“, ohne, dass die Rahmenbedingungen und wesentlichen Informationen gegeben werden, warum diese Investition nachhaltig sein sollte. |
DekaBank Deutsche Girozentrale |
LG Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil vom 09.04.2021,
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Werbung für Investment unter Herausstellung konkreter ökologisch positiver Wirkungen, wobei diese Angaben alleine auf Schätzungen beruhen und auch nicht alle Unternehmen das Fonds in die Schätzung einbezogen wurden. |
Deutsche Kreditbank AG (DKB) | Klage eingereicht | Werbung für ein Girokonto mit der Behauptung, das eingezahlte Geld würde in ökologische und soziale Projekte in ganz Deutschland investiert, ohne Art und Umfang dieser Investitionen transparent zu erläutern. |
Alles zum Nachhören: Podcast-Folge Greenwashing