Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Inkasso-Forderung: Was tun?

Hast du im Briefkasten überraschend einen Inkassobrief gefunden? Du stehst unter Druck und befürchtest weitere Konsequenzen? Das Wichtigste ist: Bleib ruhig. Der Gerichtsvollzieher wird nicht morgen vor deiner Tür stehen. Hier erklären wir dir die richtige Vorgehensweise.
Inkasso-Forderung bekommen
On

Erster Schritt: Überprüfe die Forderung!

Du solltest zunächst in Ruhe prüfen, ob du dem Unternehmen wirklich Geld schuldest. Überlege, ob du alle Rechnungen für Sachen oder Dienstleistungen, die du gekauft hast, beglichen hast und kein Betrag mehr offen ist. Hast du zum Beispiel deine letzte Online-Bestellung aus Versehen nicht bezahlt und die Mahnungen ignoriert, solltest du die Inkasso-Rechnung schnell bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Vorher solltest du prüfen, ob die zusätzlichen Kosten angemessen sind. Wie das geht, verraten wir dir in Schritt drei.

Wenn du sicher bist, dass die Zahlungsaufforderung nicht berechtigt ist, musst du auch reagieren. Und zwar so:

Zweiter Schritt: Überprüfe das Inkassounternehmen!

Immer mehr Verbraucher erhalten unseriöse Inkassoschreiben per Post oder per E-Mail. Oft haben Fake-Inkasso-Schreiben ausländische Kontonummern. Die Schwarzliste mit der Verbraucherzentrale Brandenburg bekannten Fake-Inkasso-Unternehmen findest du hier.

Ein auffälliges Indiz für eine unseriöse Inkasso-Forderung ist ein ausländisches Bankkonto. Das erkennst du an der Länderkennung der IBAN-Nummer, z.B. PL, ES, LT.

Auch der Inhalt und die Gestaltung des Inkassoanschreibens können darauf hindeuten, dass du es mit Abzocke zu tun hast. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die einzelnen Kosten nicht aufgelistet sind, die wichtigsten Unternehmensangaben fehlen oder ein runder Betrag gefordert wird.

Wenn es sich bei deinem Inkasso-Schreiben um einen Betrugsversuch handelt, solltest du Mahnungen und Zahlungsaufforderungen ignorieren und den Fall eventuell bei der Polizei melden.

Jedes seriöse Inkassobüro in Deutschland muss registriert sein. Das kannst im Rechtsdienstleistungsregister kostenlos nachschauen!

Dritter Schritt: Lege Widerspruch ein!

Falls es sich um ein seriöses Inkasso-Unternehmen handelt, die Zahlungsforderung aber nicht zu Recht besteht, solltest du unbedingt widersprechen. Du kannst entweder die ganze Forderung bestreiten oder nur die Inkassokosten (dabei handelt es sich um die zusätzlichen Kosten für das Inkassoverfahren), wenn sie überhöht oder unberechtigt sind, zum Beispiel Kontoführungskosten oder Kosten für die Ermittlung einer Adresse.

Wir raten, den Widerspruch per Einwurfeinschreiben zu senden und den angeblichen Vertragspartner durch Übersendung der Kopie in Kenntnis zu setzen.

Bist du nicht sicher, ob du zahlen musst oder ob die volle Höhe der Kosten fällig ist, kannst du deine Inkassoforderung mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale hier überprüfen.

Einen weiteren Text zum Thema Inkasso-Forderungen kannst du hier lesen.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Irreführender „Super-Knüller“- Preis bei Edeka

Landgericht Offenburg, Urteil vom 08.07.2025 (Az. 5 O 1/23 KfH), nicht rechtskräftig

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung, wenn der angegebene Preis tatsächlich höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Dr. med. von und zu Fake (1/6)

Verlustreiche Gewinnspiele, falsche Prominente und leere Versprechen im ersten Teil unserer neuen Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Solaranlage an einem Balkon

Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt

Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf