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Klage gegen Frau Knolle

Grundpreisangabe und Werbe-E-Mails
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht Baden-Baden
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Frau Knolle T.Breil & D.Höfner GbR
Kaiserstraße 46
76437 Rastatt
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet Tabakersatzprodukte, die nach Gewicht angeboten werden, unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anzubieten, wenn dabei nicht unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar der Grundpreis pro Kilogramm des angebotenen Produkts angegeben wird, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 1.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet Insektenschutzmittel, das nach Volumen angeboten wird, unter Angabe eines Gesamtpreises zum Kauf anzubieten, wenn dabei nicht unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar der Grundpreis pro Liter des angebotenen Produkts angegeben wird, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 2.
  3. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher E-Mails zu versenden, in denen der Verbraucher von der Beklagten daran erinnert wird, dass noch ein Artikel im virtuellen Warenkorb des Verbrauchers liege und sodann aufgefordert wird, den Einkauf abzuschließen, wenn der angeschrieben Verbraucher in den Erhalt ein solcher Werbe-E-Mails zuvor nicht ausdrücklich eingewilligt hat, wie geschehen gemäß E-Mail der Beklagten nach Anlage K 4.