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Gute Dämmung lohnt sich

Pressemitteilung vom
Bei der Suche nach wirksamen Energiesparmaßnahmen gerät eine effektive Möglichkeit, mit der sich das ganze Jahr über Energie sparen lässt, oft etwas in den Hintergrund: Die Dämmung. Für Hausbesitzer:innen und Eigentümer:innen ist ein guter Wärmeschutz eine sinnvolle und lohnende Investition.
Dämmung Dachgeschoss Haus
Off

Ein guter Wärmeschutz ist auch ein guter Hitzeschutz: Im Winter sorgt eine gute Dämmung dafür, dass Heizenergie gespart wird und die Wandoberflächen wärmer sind. Das schafft Behaglichkeit und schützt vor Schimmel. Im Sommer sorgt eine gute Dämmung für angenehm kühle Innenräume und spart gleichzeitig Energie und Geld für den Betrieb einer Kühlung, die insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden immer häufiger zum Einsatz kommt.

Woran ist gute Dämmung zu erkennen?

Die jeweiligen Wärmeverluste können mit einer nachträglichen Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie mit dem Austausch alter Fenster und Außentüren um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Die Qualität der Dämmung wird vom so genannten U-Wert beschrieben. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Höchstgrenzen für die U-Werte der Gebäudehülle bei energetischen Sanierungen vor. In der Praxis sind oft bessere Werte erreichbar, als gesetzlich vorgeschrieben sind. In diesen Fällen ist eine finanzielle Förderung möglich.

Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?

Wärmedämmungen sind mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Dennoch können sie auch wirtschaftlich interessant sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn am Gebäude ohnehin Reparaturen oder Instandhaltungen notwendig werden. Werden etwa die Außenwände im Zuge eines ohnehin erforderlichen neuen Anstrichs mit einer Fassadendämmung versehen, können dafür nur die zusätzlich erforderlichen Ausgaben kalkuliert werden. Die Fassadendämmung gilt als wirksamste Maßnahme der energetischen Sanierung.

Die nachträgliche Dämmung der Dachschrägen kann sehr kostenintensiv werden, wenn gleichzeitig das Dach neu gedeckt werden soll. Ist der Dachboden unbeheizt, kann anstelle der Dachschrägen die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Das ist deutlich günstiger.

Auch die Kellerdecke kann nachträglich gedämmt werden, sofern der Keller nicht beheizt wird. Der Einbau von Wärmedämmungen bei Kellerdecken und auch bei Dachböden kann prinzipiell von Heimwerkern selbst umgesetzt werden.

Grundsätzlich wird mit der Dämmung eines Gebäudes mehr Energie eingespart, als die Produktion des jeweiligen Dämmstoffs verbraucht hat. Damit verhindert Dämmung stets mehr CO2-Ausstoß als sie verursacht.

Das richtige Förderprogramm finden

Wer sein Haus durch eine Sanierung effizienter gestaltet als vom Staat gefordert, kann einen Zuschuss dafür erhalten. Förderfähig sind beispielsweise nachträgliche Wärmedämmungen und der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Wer ein Eigenheim hat, kann anstelle der Zuschüsse eine Steuerermäßigung beantragen. Über drei Jahre verteilt, beträgt die Ermäßigungen bis zu 20 Prozent der Kosten von energetischen Maßnahmen. Die Höchstsumme beträgt hier 40.000 Euro pro Wohnhaus. Sollte eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen worden sein, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.

Bei Fragen zur richtigen Dämmung und zum passenden Förderprogramm hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten individuell und anbieterunabhängig.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

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Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.