Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 20. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Amazon wegen rechtswidriger Preiswerbung abgemahnt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg leitet rechtliche Schritte gegen Onlineversandhändler wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung ein
Schmuckbild
Off

Amazon bewarb anlässlich der sogenannten „Amazon Prime Deal Days” verschiedene Produkte mit durchgestrichenen Preisen, prozentualen Ermäßigungen und „Rabatten“. Die so beworbenen Preisreduzierungen bezogen sich jedoch nicht, wie gesetzlich vorgegeben, auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, sondern auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. auf einen „Statt“-Preis im Sinne eines Kundendurchschnittspreises. Damit täuschte das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherzentrale über den Wert des Angebots.

Am 26.09.2024 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi für Klarheit gesorgt: Werben Unternehmen mit einer Preisreduzierung, muss sich diese auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen. Die von Amazon beworbenen Preisreduzierungen beziehen sich in der Regel aber entweder auf die UVP des Herstellers oder auf einen anderen Preis, der von Amazon als „mittlere[r] Verkaufspreis, den Kunden für ein Produkt auf Amazon.de gezahlt haben (exklusive Aktionspreise)“ beschrieben wird. „UVP und „Statt“-Preise sind etwas anderes als die niedrigsten Preise der letzten 30 Tage. Amazon täuscht mit dieser Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Amazon ignoriert damit die Vorgaben des EuGH“. 

„Mit unseren Verfahren wollen wir für mehr Klarheit und Wahrheit bei Werbung mit Preisreduzierungen sorgen. Wir sehen in der beanstandeten Preiswerbung eine unzulässige Lockwerbung und Verbrauchertäuschung, die wir abstellen wollen“, so Buttler.  

Beispiel

Bewerbung eines WLAN-Repeaters unter Angabe einer prozentualen Ermäßigung (-19%) und eines gestrichenen Preises („UVP: 259,00 €“)

(Beispielbild Preiswerbung)
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Datenschutz_vege - AdobeStock

Datenleck beim Thermomix-Rezepte-Forum: Millionen Nutzer:innen betroffen

Bei einem Cyberangriff auf das Rezept-Forum rezeptwelt.de des Thermomix-Herstellers Vorwerk sind Daten von zahlreichen Nutze :innen abgegriffen worden. Was Sie als Betroffene:r jetzt tun können und ob Sie bei einem Datenleck ein Recht auf Schadenersatz haben, lesen Sie in diesem Beitrag.
Eine Zimmerecke mit schwarzem Schimmel.

Feuchte Fenster im Winter? So vermeiden Sie Schimmel in Ihrer Wohnung

Feuchte Fenster und dunkle Schimmelflecken: Besonders im Winter sind viele Haushalte von diesen Problemen betroffen. Gerade feuchte Fenster werden häufig als harmlos abgetan, doch auch sie bergen Risiken für die Gesundheit und die Bausubstanz. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, wie sich diese Probleme vermeiden lassen.
Flasche neben der Packung

Luftöl statt Duftöl – wenn Verpackungen täuschen

Viel Verpackung, wenig Inhalt. Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Mogelpackung vor.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Paket liegt vor einer Tür

Recht auf Widerruf ignoriert

Ein Verbraucher widerruft fristgerecht eine Bestellung bei einem Online-Shop, doch der Händler weigert sich, die Ware zurück zu nehmen.