Klage gegen prepmymeal
Proteinangaben bei vorgefertigten Mahlzeiten
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
LG Frankfurt am Main
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
prepmymeal GmbH
Unterlindau 28
60323 Frankfurt a.M.
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet den entgeltlichen Bezug von Mahlzeiten anzubieten und dabei isoliert mit einem Proteingehalt blickfangmäßig zu werben, wenn sich die Angabe des Proteingehalts nicht auf 100g der Mahlzeit bezieht, sondern auf das Gesamtgewicht der Mahlzeit, wenn dies geschieht
- wie folgt (Anlage K 3, Seite 4; rote Umrahmung durch uns)
- und / oder wie folgt (Anlage K 4, Seite 4; rote Umrahmung durch uns).






