Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Klage gegen Unyfly

Irreführende Werbung für „Gratis-Reisen“
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
15 O 2554/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Oldenburg
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Unyfly Group GmbH & Co. KG
Heemstr. 36
27793 Wildeshausen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
nein
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Vermarktung von Billigreisen gegen grundlegende Verbraucherschutzvorschriften verstößt, nämlich Täuschung über die Preiswürdigkeit eines „Gewinns“ durch Unterschlagung zwingend anfallender Kosten, in unzulässiger Weise die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart, ohne vorausgegangene Information bzw. Vereinbarung Kosten im Zusammenhang mit der postalischen Übersendung von Reiseunterlagen verlangt, im Anschluss an die Buchung eine einseitige Preiserhöhung anbietet, ohne dem Verbraucher anzubieten, dass nach dessen Wahl die Preiserhöhung akzeptiert oder der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden könne, zwingende Informationspflichten im Zusammenhang mit der Reisebuchung unterschlägt und wegen angeblich offener Rechnungsbeträge überhöhte „Mahngebühren“ verlangt.