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Podcast: Energie sparen

Stand:
Wie kann ich zuhause Energie sparen - möglichst ohne großen Aufwand oder Diskussionen mit dem Vermieter? Energieberater Ulrich Kemmler gibt Tipps, wie man beim Heizen, Warmwasser und Strom ordentlich sparen kann.
Eine junge Frau liegt mit geschlossenen Augen im Bett und umarmt ein Sparschwein

Energieberater sind momentan stark nachgefragt. Umso erfreulicher, dass wir Ulrich Kemmler für diese Podcast-Folge als Experten gewinnen konnten: Er arbeitet für die Agentur für Klimaschutz des Kreises Tübingen und für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als Energieberater. Im Gespräch mit Niklaas Haskamp erklärt er, was beim Wohnen am meisten Energie verbraucht und wie wir den Verbrauch senken können - ohne dass es ungemütlich wird.

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Hören Sie jetzt rein!

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Infos zum Energie sparen:

Strom sparen im Haushalt: Einfache Tipps

Heizkosten sparen: Thermostat richtig einstellen und wechseln [mit Video-Anleitungen zum Thermostatwechsel]

Gas sparen: Diese kleinen Änderungen senken Ihren Gasverbrauch

Warmwasser im Alltag sparen


Weitere Podcast-Folgen zu Energie-Themen:

Solarmodule für den Balkon

Richtig lüften und heizen

Schimmel

Stromsperre vermeiden


Lassen Sie sich persönlich beraten!

Kostenlos und überall in Baden-Württemberg: Beim Basischeck geben Ihnen die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Überblick über Strom- und Wärmeverbrauch und Tipps, wie Sie mit einfachen Mitteln Energie sparen können.

Bei Fragen zur Energieabrechnung und zum Anbieterwechsel können Sie sich an unsere Fach- und Rechtsberatung wenden. Eine Übersicht zu den Beratungsmöglichkeiten und Preisen finden Sie hier.

Wir bieten regelmäßig kostenlose Online-Seminare zum Energiesparen an: Die Termine finden Sie hier.

Stift und Münzen liegen auf einer Stromrechnung.

Strom, Gas, Heizöl – Tipps und Hilfen rund um Ihre Energieverträge

Den Stromanbieter wechseln oder ein Problem mit dem Gasanbieter lösen? Unsere Übersicht rund um Energieverträge hilft weiter. Prüfen Sie Rechnungen, Preiserhöhungen, Boni und Guthabenauszahlungen. Finden Sie günstige, faire Tarife. Setzen Sie bei Problemen Ihre Rechte durch.

Gefördert vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.