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Das Ende des Sparens?

Stand:
Ist das Sparen wie wir es kennen am Ende? In der Podcast-Folge erklärt Finanzexperte Niels Nauhauser, warum Niedrigzinsen das Sparen nicht unmöglich machen. Und er gibt Tipps, wie Verbraucher jetzt reagieren sollten, wenn sie Geld anlegen möchten, und wie Kreditnehmer schnell profitieren können.
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Ist das Sparen wie wir es kennen am Ende? In dieser Podcast-Folge spricht Niklaas Haskamp mit unserem Finanzexperten Niels Nauhauser darüber, ob die Niedrigzinsphase nur schlecht für Verbraucher ist oder ob es auch Vorteile gibt.
Wie kam es eigentlich zur Niedrigzinsphase? Hat sich das Thema Sparen damit erledigt? Oder wie sollten Verbraucher jetzt vorgehen, wenn sie Geld für später zurücklegen möchten? Können Kreditnehmer mit fester Zinsbindung trotzdem von den Niedrigzinsen profitieren? 

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zum Sparen bei Niedrigzinsen:

Kosten reduzieren:

Wenn Sie Sparverträge mit hohen Kosten durch Produkte mit geringen Kosten (z.B. ETF-Sparpläne) ersetzen, können Sie Verluste durch niedrige Zinsen entgegenwirken.

Rendite steigern:

Wie viel Risiko Sie in Kauf nehmen wollen, um die Rendite Ihrer Geldanlage zu steigern, können Sie mit unserer Rendite-Drehscheibe ermitteln.

Kredite umschulden:

Zehn Jahre nach Auszahlung der Kreditsumme haben Kreditnehmer das Recht, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Auch bei einer Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren müssen Sie in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Unser Beratungsangebot:

Private Altersvorsorge und Geldanlage

Immobilienfinanzierung

Vorfälligkeitsentschädigung

Münzen und Scheine und ein Taschenrechner auf dem Tisch

Online-Seminar: Altersvorsorge bei Niedrigzinsen

Am Mittwoch, 28.9.2022, 18:00 Uhr - mit unserem Finanzexperten Niels Nauhauser.

Neuer Podcast: Warum Negativzinsen Unsinn sind - ein Beitrag von Durchleuchtet, der Verbraucherfunk, dem Podcast der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Podcast: Warum Negativzinsen Unsinn sind

Müssen Banken wegen der Zinspolitik der EZB sogenannte Negativzinsen von Verbrauchern nehmen? Wir sagen: nein, das müssen sie nicht. Und sie dürfen es auch gar nicht. Was Banken dürfen, warum sie so gern von Negativzinsen sprechen und welche Rechte Verbraucher haben, darüber reden Niels Nauhauser und Niklaas Haskamp in dieser Podcast-Folge.

Wärmepumpe neben einer Haustür

Staatliche Hilfen für Heizungsmodernisierung (Teil 2)

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haushalte, die ihre veralteten Heizanlagen durch energieeffiziente Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert darüber, welche Fördermittel es für den Austausch alter Heizungssysteme gibt und was Verbraucher:innen beachten sollten.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
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WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

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OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.