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Beratung: Mit Termin oder ohne Termin

Infos in Leichter Sprache

Wir beraten Sie gern
• bei uns in einer Beratungs-Stelle.
• am Telefon
• im Internet mit Video
• mit E-Mails oder Briefen
Mensch kreuzt einen Tag im Kalender an
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Achtung, Tipp!

Tipp:

Für einige Beratungen brauchen Sie einen Termin.
Nicht jede Beratung passt für jedes Thema.
Fragen Sie die Mitarbeiter, wenn Sie einen Termin machen.
Die Mitarbeiter können Ihnen sagen,
welche Beratung am besten zu Ihnen passt.

Liste mit Terminen

Infos über unsere Beratungen mit Termin

Diese Beratungen machen wir nur mit Termin:

Sie können den Termin hier machen.

 

durchgestrichene Liste mit Terminen

Infos über unsere Beratungen ohne Termin

Für diese Beratungen brauchen Sie keinen Termin:


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

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Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
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Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen