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Vor-Ort-Beratung

Stand:
Sie haben ein Problem mit einem Anbieter? Sie wollen Ihre Altersvorsorge neu aufstellen? Sie möchten wissen, welche Versicherung zu Ihrem Bedarf passt? Dann sind Sie in einer unserer 13 Beratungsstellen genau richtig.
Zwei Frauen sitzen bei einer Beratung zu Versicherungen
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Wir beraten Sie zu vielen verschiedenen Themen vor Ort in einer unserer Beratungsstellen in Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg, Heidenheim, Karlsruhe, Mannheim, Neckarsulm, Reutlingen, Stuttgart, Schwäbisch Hall, Ulm, Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen.

Wie funktioniert die Beratung vor Ort?

Für eine Beratung vor Ort benötigen Sie einen Beratungstermin. Diesen können Sie bequem über unser Onlinetool vereinbaren. Außerdem können Sie die Termine über unser zentrales Termin- und Infotelefon buchen: 0711 66 91 10 (Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr, Freitag von 10 bis 14 Uhr) oder Sie kommen für die Buchung des Termins direkt in der Beratungsstelle vorbei. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Am Tag der Beratung kommen Sie zur vereinbarten Zeit in die Beratungsstelle. Sollte der Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten liegen, informieren wir Sie vorab, wie Sie in die Beratungsstelle kommen können.

Für die Beratung benötigen wir in der Regel auch Unterlagen zu Ihrem Fall. Ob Sie diese vorab einreichen oder erst zum Termin mitbringen müssen, erfahren Sie rechtzeitig vor dem Beratungstermin.

Sollten Sie einen Beratungstermin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte frühestmöglich Bescheid, damit wir den Termin an andere Ratsuchende vergeben können.

 

Zu welchen Themen kann ich mich vor Ort beraten lassen?

Grundsätzlich können Sie sich zu allen Verbraucherthemen auch vor Ort beraten lassen. Allerdings können wir nicht in jeder Beratungsstelle alle Themen anbieten. Ob wir ein bestimmtes Thema in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle beraten, erfahren Sie bei der Online-Terminbuchung, an unserem Info- und Termintelefon und auf der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Falls eine Beratung vor Ort nicht möglich ist, helfen wir Ihnen gerne auf einem anderen Weg weiter: mit unserer Video-Beratung, unserer telefonischen Rückrufberatung, unserer telefonischen Expressberatung oder mit unserer schriftlichen Beratung.

Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste und bei dem jeweiligen Beratungsangebot.

 

Was ist der Unterschied zwischen Öffnungszeiten und Beratungszeiten?

Während unserer Öffnungszeiten können Sie ohne Termin in eine Beratungsstelle kommen und dort unter anderem einen Beratungstermin buchen, Unterlagen vorbeibringen oder einen Ratgeber kaufen. Auch helfen Ihnen unsere Infokräfte weiter, wenn Sie wissen möchten, zu welchen Themen wir beraten oder wenn Sie eine Beschwerde über ein Unternehmen loswerden möchten. Unsere Beratungszeiten sind umfangreicher als unsere Öffnungszeiten. Während dieser Zeiten finden vorab gebuchte Beratungen statt.

 

 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
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Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt

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Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
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BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.