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Vor-Ort-Beratung

Stand:
Sie haben ein Problem mit einem Anbieter? Sie wollen Ihre Altersvorsorge neu aufstellen? Sie möchten wissen, welche Versicherung zu Ihrem Bedarf passt? Dann sind Sie in einer unserer 13 Beratungsstellen genau richtig.
Zwei Frauen sitzen bei einer Beratung zu Versicherungen
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Wir beraten Sie zu vielen verschiedenen Themen vor Ort in einer unserer Beratungsstellen in Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg, Heidenheim, Karlsruhe, Mannheim, Neckarsulm, Reutlingen, Stuttgart, Schwäbisch Hall, Ulm, Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen.

Wie funktioniert die Beratung vor Ort?

Für eine Beratung vor Ort benötigen Sie einen Beratungstermin. Diesen können Sie bequem über unser Onlinetool vereinbaren. Außerdem können Sie die Termine über unser zentrales Termin- und Infotelefon buchen: 0711 66 91 10 (Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr, Freitag von 10 bis 14 Uhr) oder Sie kommen für die Buchung des Termins direkt in der Beratungsstelle vorbei. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Am Tag der Beratung kommen Sie zur vereinbarten Zeit in die Beratungsstelle. Sollte der Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten liegen, informieren wir Sie vorab, wie Sie in die Beratungsstelle kommen können.

Für die Beratung benötigen wir in der Regel auch Unterlagen zu Ihrem Fall. Ob Sie diese vorab einreichen oder erst zum Termin mitbringen müssen, erfahren Sie rechtzeitig vor dem Beratungstermin.

Sollten Sie einen Beratungstermin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte frühestmöglich Bescheid, damit wir den Termin an andere Ratsuchende vergeben können.

 

Zu welchen Themen kann ich mich vor Ort beraten lassen?

Grundsätzlich können Sie sich zu allen Verbraucherthemen auch vor Ort beraten lassen. Allerdings können wir nicht in jeder Beratungsstelle alle Themen anbieten. Ob wir ein bestimmtes Thema in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle beraten, erfahren Sie bei der Online-Terminbuchung, an unserem Info- und Termintelefon und auf der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Falls eine Beratung vor Ort nicht möglich ist, helfen wir Ihnen gerne auf einem anderen Weg weiter: mit unserer Video-Beratung, unserer telefonischen Rückrufberatung, unserer telefonischen Expressberatung oder mit unserer schriftlichen Beratung.

Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste und bei dem jeweiligen Beratungsangebot.

 

Was ist der Unterschied zwischen Öffnungszeiten und Beratungszeiten?

Während unserer Öffnungszeiten können Sie ohne Termin in eine Beratungsstelle kommen und dort unter anderem einen Beratungstermin buchen, Unterlagen vorbeibringen oder einen Ratgeber kaufen. Auch helfen Ihnen unsere Infokräfte weiter, wenn Sie wissen möchten, zu welchen Themen wir beraten oder wenn Sie eine Beschwerde über ein Unternehmen loswerden möchten. Unsere Beratungszeiten sind umfangreicher als unsere Öffnungszeiten. Während dieser Zeiten finden vorab gebuchte Beratungen statt.

 

 

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln