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Vor-Ort-Beratung

Stand:
Sie haben ein Problem mit einem Anbieter? Sie wollen Ihre Altersvorsorge neu aufstellen? Sie möchten wissen, welche Versicherung zu Ihrem Bedarf passt? Dann sind Sie in einer unserer 13 Beratungsstellen genau richtig.
Zwei Frauen sitzen bei einer Beratung zu Versicherungen
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Wir beraten Sie zu vielen verschiedenen Themen vor Ort in einer unserer Beratungsstellen in Freiburg, Friedrichshafen, Heidelberg, Heidenheim, Karlsruhe, Mannheim, Neckarsulm, Reutlingen, Stuttgart, Schwäbisch-Hall, Ulm, Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen.

Wie funktioniert die Beratung vor Ort?

Für eine Beratung vor Ort benötigen Sie einen Beratungstermin. Diesen können Sie bequem über unser Onlinetool vereinbaren. Außerdem können Sie die Termine über unser zentrales Termin- und Infotelefon buchen: 0711 66 91 10 (Mo bis Do 10- 18 Uhr, Fr, 10 - 14 Uhr) oder Sie kommen für die Buchung des Termins direkt in der Beratungsstelle vorbei. Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Am Tag der Beratung kommen Sie zur vereinbarten Zeit in die Beratungsstelle. Sollte der Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten liegen, informieren wir Sie vorab, wie Sie in die Beratungsstelle kommen können.

Für die Beratung benötigen wir in der Regel auch Unterlagen zu Ihrem Fall. Ob Sie diese vorab einreichen oder erst zum Termin mitbringen müssen, erfahren Sie rechtzeitig vor dem Beratungstermin.

Sollten Sie einen Beratungstermin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns bitte frühestmöglich Bescheid, damit wir den Termin an andere Ratsuchende vergeben können.

 

Zu welchen Themen kann ich mich vor Ort beraten lassen?

Grundsätzlich können Sie sich zu allen Verbraucherthemen auch vor Ort beraten lassen. Allerdings können wir nicht in jeder Beratungsstelle alle Themen anbieten. Ob wir ein bestimmtes Thema in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle beraten, erfahren Sie bei der Online-Terminbuchung, an unserem Info- und Termintelefon und auf der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Falls eine Beratung vor Ort nicht möglich ist, helfen wir Ihnen gerne auf einem anderen Weg weiter: mit unserer Video-Beratung, unserer telefonischen Rückrufberatung, unserer telefonischen Expressberatung oder mit unserer schriftlichen Beratung.

Unsere Preise finden Sie in unserer Preisliste und bei dem jeweiligen Beratungsangebot.

 

Was ist der Unterschied zwischen Öffnungszeiten und Beratungszeiten?

Während unserer Öffnungszeiten können Sie ohne Termin in eine Beratungsstelle kommen und dort unter anderem einen Beratungstermin buchen, Unterlagen vorbeibringen oder einen Ratgeber kaufen. Auch helfen Ihnen unsere Infokräfte weiter, wenn Sie wissen möchten, zu welchen Themen wir beraten oder wenn Sie eine Beschwerde über ein Unternehmen loswerden möchten. Unsere Beratungszeiten sind umfangreicher als unsere Öffnungszeiten. Während dieser Zeiten finden vorab gebuchte Beratungen statt.

 

 

Schmuckbild

Themenwoche „Rund ums Haus“

Während der Aktionswoche „Rund ums Haus“ vom 25. bis zum 29.9. lädt die Verbraucherzentrale zu verschiedenen Aktionen in ihren Beratungsstellen vor Ort und auch Online ein. Sie informiert über aktuelle Problembereiche wie Energiekrise, Telekommunikation und kriminelle Abzockmaschen an der Haustüre.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.

Irreführende Widerrufsbelehrung

Landgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

In der mündlichen Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verkaufstelefonats hat die Mönchshofer AG die Wirksamkeit des Widerrufs von der frankierten Rücksendung der Ware abhängig gemacht.