Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 17. Februar um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Nach Vergleich: Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy

Stand:
Preiserhöhungen, Festhalten an gekündigten Verträgen: Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit für Ärger. Im Sommer 2024 haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die primaholding außergerichtlich verglichen. Am 31. Dezember 2024 endete die Frist, zu der sich Betroffene auf die Vergleiche gegenüber dem Unternehmen berufen konnten.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand
On

Darum ging es im Verfahren gegen primastrom, voxenergie und nowenergy

Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit bei vielen Kund:innen für Ärger. Die Unternehmen erhöhten eigenmächtig die Preise für Strom und Gas – häufig ohne die Zustimmung der Verbraucher:innen. Zudem weigerten sich die Anbieter, fristgerecht eingereichte Widerrufe und Kündigungen anzuerkennen, was dazu führte, dass Kund:innen trotz Widerrufen oder Kündigungserklärungen weiterhin an die Verträge gebunden blieben. 

In einigen Fällen wurden Vertragslaufzeiten unzulässig verlängert, wodurch Kund:innen deutlich länger als ursprünglich vorgesehen höhere Preise zahlen sollten. Es wurde behauptet, die Laufzeiten lägen bei mehr als vier Jahren. Teilweise wurde Verbraucher:innen mitgeteilt, sie seien noch bis 2027 an die Verträge gebunden. Diese Praktiken führten zu enormen finanziellen Belastungen für die Betroffenen. Sie sollten die oft weit über dem Marktdurchschnitt liegende Energiekosten zahlen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Themen regeln die Vergleiche?

Eigenmächtige Preiserhöhungen: Verbraucher:innen beschwerten sich über extreme Steigerungen ihrer Preise für Strom und Gas. Die Unternehmen hatten diese eigenmächtig vorgenommen, trotz Preisgarantien und ohne dass diese Möglichkeit wirksam vereinbart war.

Zurückgewiesene Widerrufserklärungen: In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher:innen nicht aus den Verträgen entlassen.

Unverhältnismäßige lange Laufzeiten nach Kündigung: Nachdem Kund:innen ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027.

Angebliche Preissenkungen: primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit vermeintlichen Preissenkungsschreiben auf ihre Kund:innen zu, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar etwas günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wenn Sie so ein Angebot angenommen haben, waren Sie an die überhöhten Preise gebunden.

Wer kann von den Vergleichen profitieren?

Die Vergleiche richten sich an Sie, wenn Sie Kund:in von primastrom, voxenergie oder nowenergy sind bzw. waren und

  • eigenmächtige Preiserhöhungen der Unternehmen erhalten haben,
  • ihr Widerruf in bestimmten Fällen als verspätet zurückgewiesen wurde,
  • die Unternehmen Ihre Kündigung nicht akzeptiert oder einen Termin erst weit in der Zukunft bestätigt haben und/ oder
  • Sie ein Angebot zur „Preissenkung“ mit immer noch sehr hohen Preisen und einer neuen Laufzeit angenommen haben.

Am 31. Dezember 2024 endete die Frist, zu der sich Betroffene auf die Vergleiche gegenüber dem Unternehmen berufen konnten.

Muss ich jetzt aktiv werden?

Wenn Sie gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt haben, konnten Sie sich den Anbietern gegenüber noch bis zum 31. Dezember 2024 auf die Vergleiche berufen. 

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Schmuckbild

Sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften leicht gemacht

In vielen Wohnanlagen steckt enormes Potenzial zur Energieeinsparung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Umsetzung jedoch oft komplex: Mehrere Eigentümer:innen müssen sich auf Maßnahmen und Zeitpläne einigen, technische Fragen klären und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Das kann abschreckend wirken – muss es aber nicht.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: K.I. dir trauen? (3/4)

Ging es jahrzehntelang beim Onlineshopping hauptsächlich um Preise, Qualität und einen verlässlichen Kundenservice, gewinnt der Faktor Bequemlichkeit mit dem Einzug generativer künstlicher Intelligenz in das digitale Einkaufserlebnis stark an Bedeutung. Und ist die KI nicht die beste Kaufberaterin?
Schmuckbild

Zu alt für den Rabatt?

Ein Anbieter wirbt online mit einem Altersrabatt auf Brillengläser. Ein Verbraucher, der auf eine günstige Brille gehofft hatte, erfährt erst beim Optiker-Termin vor Ort, dass das Angebot nur eingeschränkt gilt.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Labubudubaimatchacup (2/4)

Wenn unterhaltsamer Video-Content von Werbeclips unterbrochen wird, warten wir entweder genervt auf deren Ende oder klicken sie nach Möglichkeit schnell weg. Doch was tun wir, wenn wir in einer digitalen Dauerwerbesendung stecken, aus der wir nicht entkommen können - oder wollen!
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Inventur im Onlineshop (1/4)

Manipulative Klickstrecken, unseriöse Nutzerwertungen, Ramsch aus "China-Shops" und verlockende App Games um Bonuspunkte und Rabatte in Onlineshops. Die zweite Staffel unserer Podcastreihe "dürfen die das?" beginnt mit einer Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz im E-Commerce im Jahr 2026.