Musterbrief: Sonderkündigung nach Energiepreiserhöhung oder -senkung

Stand: 14. April 2025

Bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas können Sie immer fristlos kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie übrigens auch, wenn der Preis gesunken ist. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.