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Riester-Bausparvertrag: Das sollten Sie darüber wissen

Stand:
Ein Riester-Bausparvertrag kombiniert staatliche Förderung mit dem Sparen für ein Eigenheim. Sie bekommen Zulagen und Steuervorteile, während Sie Geld für den Bau oder Kauf einer Immobilie ansparen. Ein Riester-Bausparvertrag ist eine Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen.
Scrabble-Steine, die das Wort Riester-Rente bilden, liegen auf Geldscheinen und Münzgeld

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Riester-Bausparvertrag kombiniert staatlich gefördertes Altersvorsorgesparen mit der Möglichkeit, ein Eigenheim zu finanzieren.
  • Wie bei der Riester-Rente gibt es staatliche Zulagen wie die Grundzulage oder Kinderzulagen sowie eventuell Steuervorteile.
  • Das angesparte Kapital dürfen Sie für den Kauf oder Bau eines Eigenheims nutzen, ohne dass die Riester-Förderung verloren geht.
  • Nach der Nutzung des Riester-Bausparvertrags für die Immobilienfinanzierung muss das geförderte Kapital in der Auszahlungsphase versteuert werden. Nachteil: Dadurch verringert sich Ihre Nettorente.
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Was sind die Besonderheiten bei Riester-Bausparverträgen?

Riester-Bausparverträge unterscheiden sich von den vorgestellten üblichen Bausparverträgen durch die spezielle Zertifizierung. Der förderfähige Betrag für die Sparleistung und später in der Darlehensphase für die Tilgungsleistung beträgt maximal 2.100 Euro pro Jahr.

Das Bauspardarlehen wird nur unter der Voraussetzung gefördert, dass es zur Tilgung einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwendet oder zur Umschuldung einer entsprechenden Finanzierung eingesetzt wird. In jedem Fall müssen Sie das Riester-Bauspardarlehen bis spätestens zum vollendeten 68. Lebensjahr getilgt haben.

Ohne dass es sich nachteilig auf die Förderung auswirkt, dürfen Sie angespartes Guthaben entnehmen, wenn es 

  • zum Bau,
  • Kauf,
  • zur Entschuldung einer von Ihnen selbst genutzten Wohnimmobilie oder
  • für energetische Sanierung im Sinne des § 35 c Absatz 1 Satz 3 EStG genutzt wird. Letzteres gilt seit dem 1. Januar 2024. Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. 

Für alle Riester-Verträge, so auch Riester-Bausparverträge, die zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden, gilt die nachgelagerte Besteuerung, das heißt, dass die Ansparphase steuerfrei, die Leistungsphase aber steuerpflichtig ist. Dazu werden die Tilgungsleistungen und Kapitalentnahmen im sogenannten Wohnförderkonto eingestellt und jährlich um zwei Prozent erhöht. Das fiktive Kapital ist im Ruhestand, spätestens ab dem vollendeten 68. Lebensjahr, die Besteuerungsgrundlage. Finanzierungen mit Riester bezeichnet man als Wohn-Riester.

Sie können einen Riester-Bausparvertrag aber auch dazu nutzen, finanziell fürs Alter vorzusorgen. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Immobilienwunsch noch nicht konkret ist, Sie sich aber die Zinsen sichern möchten.  Wie bei jedem Riester-Vertrag folgt auf die Ansparphase die Auszahlungs- oder Rentenbezugsphase. Je nach Vertrag wird der Anbieter dann entweder eine Rentenversicherung mit sofort beginnender lebenslanger Rentenzahlung oder einen Auszahlplan mit Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr abschließen.

Einige Riester-Bausparverträge können sich nach Abwägen aller Vor- und Nachteile des "Riesterns" für Sparer eignen, die ihren Wunsch nach einer eigenen Immobilie verwirklichen wollen. Am besten, Sie lassen sich unabhängig dazu beraten, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.

Wie funktioniert Bausparen allgemein?

Bausparverträge sind eine Kombination aus einem Sparvertrag mit anschließender Option auf ein zinsgünstiges Darlehen. Daher werden sie unter anderem in die Anspar- und Darlehensphase eingeteilt. Das heißt, Sie sparen mit dem Ziel, ein zinsgünstiges Darlehen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung zu erhalten, etwa, um ein Eigenheim zu bauen oder kaufen. Dazu schließen Sie mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag über eine bestimmte Summe ab.

Die Bausparsumme ist der zentrale Punkt jedes Bausparvertrages. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  • aus dem Bausparguthaben, das Sie als Sparer:in erbringen und
  • aus dem Darlehen, das Ihnen bei Zuteilung gewährt wird. 

Auf Basis der Bausparsumme werden Abschlussgebühr, regelmäßige Sparleistung und der erforderliche Tilgungsbeitrag für das Bauspardarlehen berechnet.

Bausparvertrag: Was passiert in der Anspar- und in der Darlehensphase?

In der Sparphase leisten Sie zunächst die vereinbarte Sparleistung bis zu einem festgelegten Prozentsatz der Bausparsumme. Bei so genannten klassischen Bausparverträgen sind dies in der Regel 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme. Die regelmäßige Sparleistung ist in den meisten Fällen veränderbar. Mit Zustimmung der Bausparkasse können Sie auch höhere einmalige Beiträge leisten. Unveränderlich ist hingegen der Sparzins. Er steht von Beginn an fest.

Beispiel: 

Für eine Bausparsumme von 100.000 Euro müssen Sie bei klassischen Tarifen zunächst 40.000 Euro oder 50.000 Euro als Mindestguthaben ansparen. Das Guthaben müssen Sie, je nach Tarif, über eine bestimmte Mindestsparzeit ansparen. Haben Sie die Mindestbewertungszahl erreicht, die von der Bausparkasse vorgegeben ist, und können Sie nachweisen, dass Sie damit Wohneigentum finanzieren möchten, können Sie die Zuteilung der Bausparsumme beantragen.

In der Darlehensphase wird das Darlehen zu dem Zinssatz verzinst, der bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgeschrieben wurde. Er liegt in der Regel um 1 bis 2,5 Prozent über dem Sparzins. Insofern stellt der Darlehenszins eine kalkulierbare Größe im Vergleich zu einem in Zukunft womöglich steigenden Marktzinsniveau dar.

Die Rate, die Sie für das Bauspardarlehen monatlich zahlen müssen, der so genannte Tilgungsbeitrag - bestehend aus Zins und Tilgung - wird als Promillesatz der Bausparsumme vereinbart. Die sich so ergebende Jahreszahlung ist im Allgemeinen deutlich höher als bei "normalen" Annuitätendarlehen. Bauspardarlehen werden daher je nach Bauspartarif in einem Zeitraum von 8 bis zu circa 18 Jahren getilgt.

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