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Zinsänderungsklausel: So reagieren Sie auf Anschreiben der DSL Bank

Stand:
Die DSL Bank verschickt derzeit Anschreiben an Kund:innen mit (Immobilien-) Darlehen. In den Schreiben werden die Kund:innen aufgefordert, die Einführung eines neuen Referenzzinses und weitere Punkte zu unterzeichnen. Was ist auf Kundenseite tatsächlich notwendig?
Ein Mann unterschreibt einen Vertrag

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die DSL Bank fordert Unterschriften ein, um einen neuen Referenzzins für bestehende Darlehen zu erwirken.
  • Verträge mit einer laufenden Zinsbindung (meist 10, 15, 20 oder 30 Jahre) werden nur erfasst, sind aber nicht unmittelbar betroffen.
  • Sogenannte Volltilger-Darlehen (also mit Zinsbindung bis zum Ende der Laufzeit) sind von der Änderung  inhaltlich nicht betroffen.
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Wer ist davon betroffen?

Verträge mit einer laufenden Zinsbindung (meist 10, 15, 20 oder 30 Jahre) werden nur erfasst, sind aber nicht unmittelbar betroffen. Die variable Verzinsung bei Darlehen mit Zinsbindung tritt erst ein, wenn die Zinsbindung abgelaufen ist.  Wenn sich Bank und Darlehensnehmer:in nicht auf eine Anschlussfinanzierung (Prolongation) einigen können und das Darlehen auch nicht über ein anderes Institut finanziert werden kann, wird die offene Restschuld variabel verzinst.

Wichtig: Die Bank als Darlehensgeber ist verpflichtet, spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung die Darlehensnehmer:innen darüber zu informieren, ob sie zu einer neuen Sollzinsbindungsabrede bereit ist. Die Mitteilung muss bereits den angebotenen Sollzinssatz enthalten. So haben Darlehensnehmer:innen Zeit, sich um die Anschlussfinanzierung der offenen Restschuld zu kümmern, entweder beim alten Institut oder einem neuen Partner.

Sogenannte Volltilger-Darlehen (also mit Zinsbindung bis zum Ende der Laufzeit) sind von der Änderung  inhaltlich nicht betroffen.

Sollte man der Zinsänderungsklausel zustimmen?

Die DSL Bank möchte die Vertragsbedingungen bezüglich der sogenannten Zinsänderungsklausel anpassen. Dabei sollen neben dem Referenzzins, auch die Intervalle und Abstände geändert werden. Die Änderung vom 3-Monats-Euribor  (Euribor steht für Euro Interbank Offered Rate) ist derzeit nicht vorteilhaft für Darlehensnehmer:innen. Der EZB-Leitzins (Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte) liegt über dem bisher angewandten Zinssatz. Auch die Verkürzung der Intervalle von drei auf zwei Monate bietet im aktuellen Zinsumfeld ebenso keinen Vorteil.

Die Anpassungsschwelle, bei der Veränderungen weitergegeben werden, wird entsprechend der Zinsreihe angepasst. Beim neuen Referenzzinns sind regelmäßig Schritte von mindestens 0,2 Prozentpunkten zu erwarten. Beim Euribor sind die Schritte kleiner, da es sich um einen Durchschnittswert handelt, aber auch dort wurde in der Vergangenheit die 0,05 Prozentpunkte-Schwelle regelmäßig erreicht.

Nach unserer Meinung sollte man daher aktuell nicht zustimmen.

Droht die Kündigung, wenn man nicht zustimmt?

Die Kündigungsrechte bei Immobiliendarlehen sind insofern eingeschränkt, dass eine Kündigung des Vertrags seitens des Anbieters bei Ablehnung der neuen Zinsänderungsregelungen keinen ausreichenden Kündigungsgrund hergibt. Die Beibehaltung des bisherigen Referenzzinssatzes dürfte ebenfalls keinen wichtigen Grund darstellen, bei dem der Bank eine Fortführung des Vertrags bis zum vereinbarten Ende nicht zugemutet werden kann.

Sollte man auf die variable Verzinsung nach Auslaufen der Zinsbindung  setzen?

Grundsätzlich nein, auf den variablen Referenzzins werden noch einige Prozentpunkte aufgeschlagen (in der neuen Vereinbarung 3 Prozentpunkte), so dass die Konditionen im Vergleich zu Zinsen mit vereinbarter Laufzeit regelmäßig nicht mithalten können. Selbst bei kurzfristiger Zinsbindung bis 5 Jahre dürften die Konditionen besser sein. Lesen Sie hier, wie eine Anschlussfinanzierung aussehen könnte.

Was ändert sich noch? Was sollten Kund:innen beachten?

Zum Teil wurden mehr als ein Darlehen vergeben. Hier müssen insbesondere Kund:innen, die bisher die Raten eigenständig überweisen, aufpassen. Zunächst soll die Hauptdarlehensnummer entfallen. Dafür bekommt jedes Darlehen eine Filial-/ bzw. Kontonummer.  Jedes Darlehen erhält dazu eine neue eigene IBAN.  Das bedeutet, dass nun die Raten für jedes Darlehen einzeln auf die jeweils eigene IBAN überwiesen werden sollen. Daher sollte Ihr Dauerauftrag oder Ihre Überweisungsvorlage für Ihre Rate ab Juli angepasst werden. Auch für vertraglich vereinbarte Sondertilgungen sollte dann die jeweilige neue IBAN genutzt werden.

Anders als bislang müssen Sondertilgungen ab Juli 2023 nicht mehr angekündigt werden. Kund:innen können die vereinbarte Sondertilgung zum vertraglich vereinbarten Termin auf die jeweilige neue IBAN überweisen.

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