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Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Stand:
Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
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Wovor warnen wir?

 

„Wohngeld jetzt online beantragen“, heißt es auf der Website online-wohngeld.de. Damit könnten Verbraucher:innen denken, dass sie dort einen Antrag auf Wohngeld stellen könnten. Was nicht deutlich gemacht wird: Nutzer:innen erhalten anschließend eine Rechnung über 29,99 Euro – und ihr Antrag wird gar nicht zur zuständigen Behörde weitergeleitet. Sie haben also gar kein Wohngeld beantragt.

Die angeblichen Anträge werden vom Betreiber der Website, der SSS-Software Special Service GmbH, an das Bauministerium (BMWSB) weitergeleitet. Nach Angaben des BMWSB sind dort bereits tausende Anträge per Post eingegangen. Allerdings ist das Ministerium nicht zuständig und wird diese Anträge nicht bearbeiten.

Vorsicht vor online-wohngeld.de! Darum warnen wir:

  • Es wird kein Wohngeldantrag bei einer (zuständigen) Wohngeldstelle gestellt!
  • Es werden nach Aussage der  Betreiber „formlose fristwahrende Erstanträge“ erstellt. Unserer Einschätzung nach sind sie nicht fristwahrend.
  • Nutzer:innen nehmen bei normaler Bildschirmauflösung den Preis nicht wahr, wenn sie oben direkt auf „Jetzt beantragen“ klicken. Denn dann scrollt die Seite zum Eingabeformular runter. Der Preis wird nicht in der Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ genannt.
  • Was die Website für Nutzer:innen leistet, wird nicht klar kommuniziert.


 

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Was können Sie tun?

 

Wenn Sie auf das Angebot reingefallen sind:

  • Stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Wohngeld bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle in Ihrer Gemeinde. Sonst verlieren Sie wertvolle Zeit, denn Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde.
  • Abonnieren Sie weiter unten unseren News-Alert – damit informieren wir Sie, wenn es Neuigkeiten in unserem Verfahren gibt.


 

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Was tun wir?

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter wegen unzureichender Informationen abgemahnt. Je nach Reaktion ziehen wir eine Unterlassungsklage in Erwägung. 

Außerdem prüfen wir auch eine Sammelklage, um das Geld für Sie zurückzuholen. Kommt die Sammelklage zustande, können Sie sich beteiligen! 

Über den News-Alert bleiben Sie auf dem Laufenden. Dort informieren wir zum Beispiel, falls eine Teilnahme an der Klage möglich ist. 

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Weitere Informationen und Wissenswertes

 

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

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