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Buchtitel "Altersvorsorge": Pressematerial

Stand:
Altersvorsorge
Ratgeber lotst zu planvoller Strategie
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Titelbild des Ratgebers Altersvorsorge

Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Oder die eigene Immobilie zu Geld machen, ohne dass man dort ausziehen muss? Bei der Suche nach der richtigen Strategie für die finanzielle Vorsorge im Alter blitzen viele Ideen auf, um mögliche Lücken durch fehlende Versicherungsjahre, Auszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege oder durch Zeiten mit geringem Verdienst zu schließen. Der Ratgeber „Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale stellt die wichtigsten Bausteine vor und lotst dabei zum individuell passenden Konzept.

Das Buch erläutert die Grundzüge der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung und vermittelt Wissenswertes zu Riester und Rürup. Aber auch Wertpapiere und Immobilien fehlen nicht bei der Vorstellung des Kanons zur Altersvorsorge. Dabei werden die jeweiligen Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Darüber hinaus werden auch Möglichkeiten zur Altersvorsorge etwa bei Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten oder Auslandsaufenthalten aufgezeigt. Eine Faustregel besagt, dass etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens zurückgelegt werden müssen, um im Alter genug zum Leben zu haben. Da das jedoch nur für alle gilt, die eine gesetzliche Rente erwarten und von vielen weiteren Faktoren abhängt, ist frühzeitiges Kümmern die beste Strategie für die individuell passende finanzielle Absicherung.

Der Ratgeber „Altersvorsorge. Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung“ hat 232 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.