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Buchtitel "Altersvorsorge": Pressematerial

Stand:
Altersvorsorge: Ratgeber lotst zu planvoller Strategie
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Titelbild des Ratgebers AltersvorsorgeNeben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Oder die eigene Immobilie zu Geld machen, ohne dass man dort ausziehen muss? Bei der Suche nach der richtigen Strategie für die finanzielle Vorsorge im Alter blitzen viele Ideen auf, um mögliche Lücken durch fehlende Versicherungsjahre, Auszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege oder durch Zeiten mit geringem Verdienst zu schließen. Der Ratgeber „Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale stellt die wichtigsten Bausteine vor und lotst dabei zum individuell passenden Konzept.

Das Buch erläutert die Grundzüge der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung und vermittelt Wissenswertes zu Riester und Rürup. Aber auch Wertpapiere und Immobilien fehlen nicht bei der Vorstellung des Kanons zur Altersvorsorge. Dabei werden die jeweiligen Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Darüber hinaus werden auch Möglichkeiten zur Altersvorsorge etwa bei Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten oder Auslandsaufenthalten aufgezeigt. Eine Faustregel besagt, dass etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens zurückgelegt werden müssen, um im Alter genug zum Leben zu haben. Da das jedoch nur für alle gilt, die eine gesetzliche Rente erwarten und von vielen weiteren Faktoren abhängt, ist frühzeitiges Kümmern die beste Strategie für die individuell passende finanzielle Absicherung.

Der Ratgeber „Altersvorsorge. Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung“ hat 232 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.