Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 28. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

Blütenpollen als Nahrungs­ergänzungsmittel

Stand:
Sind Blütenpollen als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?
Off

Frage

Sind Blütenpollen als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?

Antwort

Wir sehen keinen ernährungsphysiologischen Grund für die Einnahme von Blütenpollen (Blütenstaub).

Pollen sind in kleinen Mengen ein natürlicher Bestandteil von Honig. Sie werden aber auch als separates Produkt in sogenannten Pollenfallen am Eingang des Bienenstocks gesammelt. Sie enthalten etwa 16 % pflanzliches Eiweiß, ca. 35 % Zucker, Vitamine, Aminosäuren, Hormone, Enzyme und Fette.

Zwei Teelöffel Pollen täglich – dies entspricht der empfohlenen Verzehrsmenge – sind aber zu wenig, um damit eine wirklich bedeutende Menge an Nährstoffen aufzunehmen. Um den Tagesbedarf an bestimmten Vitaminen, beispielsweise an Vitamin B6 zu decken, müssten Sie theoretisch rund ein halbes Kilo Bienenpollen essen.

Nachgewiesene gesundheitliche Wirkungen für Blütenpollen als Nahrungsergänzung gibt es nicht, auch wenn sie (unzulässig) zur Vorbeugung von Osteoporose, zur Stärkung des Immunsystems, bei Leistungsschwäche, zur Entgiftung etc. beworben werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht wäre für solche Aussagen auf jeden Fall eine Spezifizierung der Pollen nötig, sprich es müssten genaue Aussagen zur Art der Pollen gemacht werden. Aus rechtlicher Sicht ist außerdem eine Zulassung gesundheitsbezogener Aussagen durch die EU nötig, nachdem die wissenschaftliche Datenlage dazu vorher von der EFSA geprüft wurde.

Mögliche Risiken

In Blütenpollen können in Abhängigkeit von den angeflogenen Pflanzen natürlicherweise gesundheitsschädliche Pyrrolizidinalkaloide (PA) enthalten sein. Das gilt vor allem für Blütenpollen aus Spanien.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Menschen, die auf Bienenstiche allergisch reagieren, sollten auf die Einnahme von Blütenpollen verzichten oder diese nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen. Da die genaue Art der Blütenpollen in einem Produkt in der Regel nicht bekannt ist, ist auch allen anderen Allergiker:innen höchste Vorsicht beim Verzehr anzuraten, könnte es sich doch auch um Pollen von Birke, Hasel, Weizen, Lupine, Beifuß oder auch Gräsern handeln.

Bei Pollen aus Deutschland ist davon auszugehen, dass diese nicht von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen.
 

Zum Weiterlesen:

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: 'Raus' aus dem Werbewahnsinn (6/6)

Wie und mit welchen Zielen arbeiten Unternehmen und Influencer zusammen? Wo gibt es Defizite seitens Politik und Recht im digitalen Werbemarkt? Und wie bewahren wir als Verbraucher:nnen einen kühlen Kopf angesichts der Verlockungen und Versprechen, die uns überall im Netz begegnen?

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Solaranlage auf einem Dach

Stromüberschuss im Griff: Photovoltaik bleibt attraktiv

Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit einigen Monaten gelten, will der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden.
Schmuckbild

Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung

Verbraucherzentrale mahnt Invest4Kids GmbH ab