Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 15. August um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Lifeplus-Produkte: gesundheitliche Bewertung

Stand:
Wie sind Produkte von Lifeplus gesundheitlich zu bewerten, zumal sie relativ teuer sind? Was ist von der Geschäftsidee zu halten?
Off

Frage

Wie sind Produkte von Lifeplus gesundheitlich zu bewerten, zumal sie relativ teuer sind. Was ist von der Geschäftsidee zu halten?

Antwort

Die Produkte des US-Unternehmens (Firmensitz für Europa ist in England) sind im Vergleich zu Produkten, die Sie zum Beispiel in Drogerie, Supermarkt oder Apotheke kaufen können, recht teuer. Ein hoher Preis garantiert jedoch keine bessere Qualität. Laut Herstellerangaben enthalten viele der Produkte Mischungen von Vitaminen und Mineralstoffen. Manchen sind weitere Inhaltsstoffe wie Ballaststoffe oder Gemüse- und Obstpulver zugesetzt. Teilweise liegen die Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen deutlich über den Höchstmengen-Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung in Nahrungsergänzungsmitteln.

Bei einer Mischkost brauchen gesunde Menschen in der Regel keine zusätzliche Nahrungsergänzung. Vitamine und Mineralstoffe über den Bedarf hinaus aufzunehmen, bringt keinen gesundheitlichen Mehrwert. Es bestehen sogar Risiken, etwa, wenn Sie zusätzlich Medikamente einnehmen. Ob Sie ausreichend mit Nährstoffen versorgt sind, lässt sich durch eine ärztliche Laboruntersuchung feststellen. Nur wenn eine Unterversorgung festgestellt wird, sollten Sie in ärztlicher Absprache eine gezielte Ergänzung erwägen.

Lifeplus verkauft über das Internet und über ein sogenanntes "Empfehlungsmarketing": Selbstständige Lifeplus-Partner, bei denen es sich oftmals um Laien ohne Vorkenntnisse handelt, empfehlen die Produkte z.B. Verwandten, Freunden und Bekannten. Allerdings sind uns auch Arztpraxen bekannt, die diese Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, teilweise in Kombination mit einem Test. Mehr dazu, wenn von ärztlicher Seite zu einem Nahrungsergänzungsmittel geraten wird, erfahren Sie im verlinkten Beitrag. Mehr zu Nahrungsergänzungsmitteln und ihren Vertriebswegen lesen Sie auf der verlinkten Seite. Eine wirklich gezielte, individuelle Ergänzung ist aus unserer Sicht mit Lifeplus-Produkten aber nicht möglich.

Wenn Sie ein Produkt bei Lifeplus in England kaufen, geben Sie die persönliche Identifikationsnummer (PIN) des Empfehlenden sowie dessen Namen. Dieser bekommt einen Empfehlungsbonus  an. Empfehlen Sie als neuer Kunde dann wiederum das Produkt unter Angabe Ihrer eigenen Nummer weiter an einen Dritten, dann bekommen Sie beide einen Empfehlungsbonus usw. Je stärker sich das Netz der Empfehlenden verzweigt, desto höher der Verdienst. Keiner verkauft die Produkte selber – unterliegt also auch nicht dem europäischen Lebensmittelrecht – verdient aber an den Empfehlungen.

Das Geschäftsmodell: Je mehr Kund:innen und Partner:innen bzw. Empfehlende geworben werden, desto höher das Einkommen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen ist besonders problematisch, dass Werbeaussagen bei einer Mund-zu-Mund-Propaganda schwer zu kontrollieren sind.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht damit beworben werden, dass sie Krankheiten heilen oder lindern. Ob sich Beratende an diese Rechtslage halten, lässt sich praktisch nicht überprüfen. Unternehmen können sich leicht damit herausreden, dass sie nicht wissen, was selbstständige Partner:innen oder Empfehlende über das vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Material hinaus tun oder sagen.

 

Weitere Fragen und Antworten zu dem genannten Hersteller finden Sie unter folgenden Links: 

Angebot LifePlus Daily BioBasics™ auf lifeplus.com

Lifeplus-Produkte - nur natürliche Zutaten?

Lifeplus Discovery unbedenklich?

Kaltherstellungsverfahren

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Irreführende Blickfangwerbung „20%² auf alle Ostersüßwaren“

Die Ankündigung „20%² auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“ ist eine „dreiste“ Lüge, wenn in der Fußnote zu ² im Prospekt bestimmte Ostersüßwaren ausgenommen werden.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.