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Patientenverfügung - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

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Hier finden Sie kostenlose Online-Vorträge zum Thema Patientenverfügung
Frau beim Arzt
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Termine und Anmeldung

Hier finden Sie alle Termine und Anmeldemöglichkeiten für die kostenlosen Online-Vorträge.

04.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) - zur Anmeldung

04.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung

05.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Thüringen) - zur Anmeldung

05.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung

06.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) - zur Anmeldung

07.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein) - zur Anmeldung

07.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt) - zur Anmeldung

08.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) - zur Anmeldung

08.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen) - zur Anmeldung

 

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Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

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Anders als beim klassischen Bankkredit verlockt ein sogenannter Minikredit mit der Aussicht auf eine schnelle Finanzspritze mit nur wenigen Klicks und ganz ohne Bonitätsprüfung. Doch wer nicht genau aufpasst, dem blühen im schlimmsten Fall neue Schulden in mehrfacher Höhe des Kreditbetrags.

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Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
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