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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

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Hier finden Sie kostenlose Online-Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Selbst bestimmen - sicher vorsorgen
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Termine und Anmeldung

Hier finden Sie alle Termine und Anmeldemöglichkeiten für die kostenlosen Online-Vorträge.

04.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) - zur Anmeldung

04.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt) - zur Anmeldung

05.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Thüringen) - zur Anmeldung

06.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Bremen) - zur Anmeldung

06.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen) - zur Anmeldung

07.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung

07.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern) - zur Anmeldung 

08.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen) - zur Anmeldung

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Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
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