Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet die Kündigung eines zuvor auf der Webseite der Beklagten abgeschlossenen entgeltlichen Abonnementsvertrags zur Inanspruchnahme von Pay-TV-Leistungen auf dieser Website in einer Weise zu ermöglichen, dass der Verbraucher zum Zweck der Kündigung einen Link anklicken soll, der mit „Abo beenden“ beschriftet ist und der sich am unteren Ende der Website in einer Ansammlung zahlreicher weiterer Links zu verschiedenen Themengebieten findet, wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Anlage K 1 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch uns).
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet die Kündigung eines zuvor auf der Webseite der Beklagten abgeschlossenen entgeltlichen Abonnementsvertrags zur Inanspruchnahme von Pay-TV-Leistungen in einer Weise zu ermöglichen, dass der Verbraucher nach Anklicken eines Kündigungslinks („Abo beenden“) auf eine Website weitergeleitet wird, auf der vom Verbraucher nach dessen Auswahl der Art der von ihm beabsichtigten Kündigung zahlreiche Daten abgefragt werden, u.a. die vom Verbraucher in seinem Abonnementvertrag hinterlegte Zahlart, wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Anlagen K 1 i.V.m. Anlage K 2 und Anlage K 3 (rote Umrahmungen zur Verdeutlichung durch uns).