Klage gegen Telekom Deutschland GmbH I
Irreführung über Surfgeschwindigkeit abhängig vom verbrauchten Datenvolumen / Versäumnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
87 O 44/24
Zuständiges Gericht:
Landgericht Köln
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Telekom Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Vermarktung eines Mobilfunkvertrags mit einer Datenvolumenmenge mit einer bestimmten Surf-Geschwindigkeit („10 GB – 5G Highspeed Internet“) werben lässt, die die Beklagte ausweislich ihres Produktinformationsblatts nicht einhalten möchte.
Das Landgericht hat antragsgemäß Versäumnisurteil gegen den Anbieter erlassen (Az. 87 O 44/24).






