Klage gegen Rewe Markt GmbH, Verfahren II
Irreführende Werbung mit Ursprungsland von Honig / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
81 O 67/24
Zuständiges Gericht:
Landgericht Köln
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
Rewe Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte für Honig mit dem Hinweis „Ursprungsland Deutschland“ wirbt, obwohl das beworbene Produkt, aus einer Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern besteht.
Die Beklagte wurde vor dem Landgericht Köln (Az. 81 O 67/24) antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Hiergegen hatte Rewe Berufung zum Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 87/25) eingelegt, die Berufung wurde zurückgenommen.






