Klage gegen Freenet DLS
Vertragsverlängerung von Telekommunikationsvertrag um weitere 24 Monate innerhalb der Erstlaufzeit / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
6 U 52/25
Zuständiges Gericht:
Schleswig Holsteinisches Oberlandesgericht
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
freenet DLS GmbH
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, innerhalb einer mit dem Verbraucher formularvertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit eines Vertrags über den entgeltpflichtigen Bezug von Telekommunikationsleistungen von 24 Monaten im Mitgliedsbereich der Beklagten mit dem Verbraucher zu vereinbaren, dass sich im Anschluss an die Beendigung der Mindestvertragslaufzeit der Vertrag um weitere 24 Monate verlängert, wie geschehen im Vertragsverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher […] (Vertragsnummer: […], Anlagen K 1 und K 2; gelbe Hervorhebungen zur Verdeutlichung durch die Klägerin).
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, der Klägerin Auskunft über alle Kunden zu erteilen, bei denen es sich um Verbraucher handelt, mit denen die Beklagte wie in Ziffer I. beschrieben innerhalb der mit dem jeweiligen Verbraucher vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten die Verlängerung des Vertrags um weitere 24 Monate vereinbart hat, geordnet nach
- Postleitzahlen und innerhalb dieser Postleitzahlen
- nach Straßennamen und innerhalb dieser Straßennamen
- nach Hausnummern und innerhalb dieser Hausnummern
- nach Nachnamen und innerhalb dieser Nachnamen
- nach Vornamen
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, im Anschluss an die Auskunftserteilung gemäß Ziffer III. alle Kunden, bei denen es sich um Verbraucher handelt, darüber zu informieren, dass diese Kunden den Abschluss einer Verlängerung der Erstlaufzeit des Vertrags um weitere 24 Monate nicht gegen sich gelten lassen müssen.
Das Landgericht Kiel (Az. 14 O 92/24) hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die Beklagte hat gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung eingelegt.






