Klage gegen Aldi Süd, Verfahren II
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen:
I-20 U 43/25
Zuständiges Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG
Burgstr. 37
45476 Mülheim
Deutschland
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Datum der Beendigung des Verfahrens:
Standdatum:
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte bei der Angabe von Kaufpreisen mit einer prozentualen Reduzierung wirbt, wobei sich diese prozentuale Reduzierung nicht etwa auf den eigenen niedrigsten Preis des Verkäufers aus den letzten 30 Tagen Bezug nimmt, sondern auf die „UVP“ des Herstellers.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 43/25) hat die Berufung der Beklagten gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen und festgestellt, dass die Werbung der Beklagten unlauter und unzulässig ist.




