Klage gegen Culpa Inkasso GmbH, Verfahren II
Intransparente Geltendmachung von Forderungen im Rahmen eines Inkassoschreibens / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Culpa Inkasso GmbH
Schockenriedstraße 8 b
70565 Stuttgart
Deutschland
Zugehörige Dokumente
I. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Inkassoschreiben Forderungen Dritter gegen einen Verbraucher beizutreiben und in dem Inkassoschreiben unter Bezugnahme auf eine Rechnung des Dritten einen Forderungsgrund zu der aufgeführten „Hauptforderung“ in Höhe eines bestimmten Betrags zu nennen, wenn der Betrag nicht mit dem Betrag übereinstimmt, den der Dritte in seiner Rechnung gegenüber dem Verbraucher geltend gemacht hat, und wenn die „Hauptforderung“ außerdem vom Dritten erhobene „Mahngebühren“ einschließt,
wie geschehen im Schreiben der Beklagten vom 26.7.2024 nach Anlage K 3.
II. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, in Inkassoschreiben an Verbraucher zugunsten eines Dritten, der die Beklagte mit der Beitreibung von „Mahngebühren“ als Bestandteil der „Hauptforderung“ beauftragt hat, weitere „tatsächliche Mahnkosten des Auftraggebers“ i.H.v. 2,85 € in einer Weise beizutreiben, wie aus dem Schreiben der Beklagten vom 26.7.2024 nach Anlage K 3 ersichtlich.
Das Unternehmen hat die Klageansprüche anerkannt, weshalb antragsgemäß Anerkenntnisurteil ergangen ist.



